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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Holger Niemann (fraktionslos) vom 21.08.2013 (Eingang: 09.09.2013); Gesetzesänderung bezüglich ALGII-Empfängern  

Kreistag
TOP: Ö 16.4
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/201 Anfrage von KTA Holger Niemann (fraktionslos) vom 21.08.2013 (Eingang: 09.09.2013);
Gesetzesänderung bezüglich ALGII-Empfängern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt antwortet auf die Anfrage wie folgt:

 

Die Anfrage lautet: Zum 01.01.2013 gab es eine Gesetzesumstellung in Bezug auf ALGII-Empfänger, die sich in einer „1-Euro-Maßnahme“ befinden. Diese beinhaltet, das Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Maßnahme sowie während der Tätigkeit durch die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert sind.

 

Wie kann es sein, dass weder die Jobvermittler“ des Jobcenters Lüneburg noch das Personal im Städtischen Klinikum Lüneburg von dieser Gesetzesänderung bis zum 07.08.2013 keine Kenntnis hatten?

 

Antwort:

Das Jobcenter teilt mit, dass das Gesetz zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Gesetzesänderung unterliegen alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit dem 01.01.2012 der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Das bedeutet, dass auch die Beschäftigungsgeber grundsätzlich Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen haben.

 

Den Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern ist diese Regelung selbstverständlich bekannt. Alle Beschäftigungsgeber erhalten bereits mit den notwendigen Antragsunterlagen einen entsprechenden Hinweis und verpflichten sich zur Anmeldung der Teilnehmer bei der Unfallversicherung sowie zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim Jobcenter. Das gilt auch für das Klinikum Lüneburg.“

 

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