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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Fraktion Die Linke vom 06.08.2013 (Eingang: 12.08.2013); Gelände des ehemaligen Treibstofflagers der Kriegsmarine (Ölhof) in Bleckede  

Kreistag
TOP: Ö 16.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/184 Anfrage der Fraktion Die Linke vom 06.08.2013 (Eingang: 12.08.2013);
Gelände des ehemaligen Treibstofflagers der Kriegsmarine (Ölhof) in Bleckede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Fraktion und verliest dabei die Anfrage wie folgt:

 

Die Anfrage lautet: „Aufgrund der Tatsache, dass für dieses Jahr noch kein Termin des Feuer- und Katastrophenschutzausschusses angesetzt ist, bitten wir um Beantwortung der Anfrage im Kreistag.

In der örtlichen Presse ist über ein Feuer am 27.07.2013 auf dem Gelände des ehemaligen Treibstofflagers bei Bleckede berichtet worden. Da es sich hier nicht um den ersten Zwischenfall handelt, möchten wir bitte folgende Fragen beantwortet haben.

 

  1. Was war die Ursache der Brände in diesem und im letzten Jahr?

 

Antwort:

Zunächst einmal ist es nicht richtig, dass für den Feuer- und Katastrophenschutzausschuss in diesem Jahr kein Termin angesetzt ist. Der Ausschuss hat am 16. April getagt. Die nächste Sitzung findet am 13. November 2013 statt.

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Frage wie folgt:

 

Es handelt sich bei dem ehemaligen Treibstofflager um eine Rüstungsaltlast, für die allein der Bund zuständig ist.

Nach Auskunft der Feuerwehr in Bleckede sind die Brände vermutlich auf Brandstiftung zurückzuführen. Ermittlungen der Polizei haben offenbar  zu keinem Ergebnis geführt.

 

 

  1. Wer ist im Einzelnen verantwortlich für die Sicherheit auf und um dieses Gelände?

 

Antwort:

Für die Sicherheit auf dem Gelände ist der Eigentümer verantwortlich. Dies ist die Finanzverwaltung des Bundes vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Soltau.  Für die Sicherheit rund um das Grundstück sind die

angrenzenden Grundstückeigentümer verantwortlich.

 

 

  1. Sind Sicherheitsverbesserungen geplant und wenn ja: wo, welche und wann?

 

Antwort:

Hierzu liegen weder dem Landkreis Lüneburg noch der Stadt Bleckede oder der Feuerwehr in Bleckede Erkenntnisse vor. Zuständig ist der Bund.

 

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