Auszug - Anfrage der Fraktion Die Linke vom 09.06.2013 (Eingang: 13.06.2013); Zwangsverrentung von ALG-II-Bezieher
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt verließt die Anfrage im Wortlaut. Er führt aus, dass nach § 12 a SGB II Leistungsberechtigte verpflichtet sind, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung oder Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Dazu gehören auch Rentenanträge. Die Vorschrift nach §12a SGB II lässt keinen Ermessensspielraum zu.
Die einzelnen Fragen werden in Abstimmung mit dem Jobcenter wie folgt beantwortet.
- Wie viel ALG II-Bezieher im Landkreis Lüneburg sind seit 2008 aufgefordert worden, eine vorzeitige Altersrente (z.B. bei Vollendung des 63. Lebensjahres) mit Abschlägen zu beantragen und damit ihren Leistungsbezug zu beenden?
Die Zahl werde nicht erfasst.
- Wie viele waren es im Jahre 2012?
Die Zahl werde nicht erfasst.
- Bei wie vielen dieser betroffenen Personen wurde die Aufforderung sozialgerichtlich abgewiesen?
Die Anzahl der Klagefälle werde nicht erfasst.
Das Jobcenter gehe davon aus, dass es in den letzten Jahren etwa 1-3 Fälle waren.
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