Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 10.06.2013 (Eingang: 10.06.2013); Kommunaler Straßenbau
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt verliest die Anfrage im Wortlaut und erläutert, dass die Landesregierung nicht vorhabe, jährlich 25 Mio. Euro zu kürzen, sondern nur 6,2 Mio. Euro. LR Nahrstedt verweist auf die Antwort der Landesregierung der letzten Woche.
Im Landtag wurden folgende Fragen erörtert:
- Warum kürzt die Landesregierung bei Projekten im Radwege- und Straßenbau?
- Wie hoch wäre die absolute Kürzung in Euro und prozentualer Kürzung im Jahr für den Radwege- und Straßenbau?
- Welche Auswirkungen wird die Umschichtung auf bereits geplante Maßnahmen der Kommunen haben?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies hat die Anfragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
„Die Landesregierung strebt eine grundlegende verkehrspolitische Umbauorientierung an. Ziel ist es, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume die Straßen- und Verkehrspolitik so effizient, sicher und umweltfreundlich wie nur möglich zu gestalten. Zentrale Positionen nehmen dabei Schienen- und Straßeninfrastruktur ein. Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung der Förderschwerpunkte zugunsten des ÖPNV notwendig. Es wurde daher eine Verschiebung der Entflechtungsgesetzmittel vom kommunalen Straßenbau, zu dem auch der Radweg zählt, zugunsten des ÖPNV vereinbart. Es wurde im Koalitionsvertrag niedergelegt, in dieser Legislaturperiode eine Verschiebung der Mittelanteile des Entflechtungsgesetzes zugunsten des ÖPNV im Verhältnis 60 zu 40 vorzunehmen, weil der dringend erforderliche Ausbau eines modernen ÖPNV fast 10 Jahre lang vernachlässigt worden ist. Es ist geplant, die Entflechtungsmittel für den kommunalen Straßenbau von rd. 74,1 Mio. Euro im Jahr 2013 ab 2014 um jährlich rd. 6,2 Mio. Euro auf dann 49,4 Mio. Euro im Jahre 2017 zu kürzen. Bezogen auf die dem Land zur Zeit jährlich insgesamt zur Verfügung stehenden Entflechtungsmittel in Höhe von rd. 123,5 Mio. Euro wären das in den Jahren 2014 – 2017 pro Jahr 5 % weniger für Straßenbau und Radwegebau. Durch die Mittelverschiebung zugunsten des ÖPNV werden in dem Bereich des kommunalen Straßenbaus Vorhaben nicht im bisherigen Umfang gefördert mit der Folge, dass einzelne Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden können.“
Dies vorausgeschickt beantwortet LR Nahrstedt die Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion wie folgt:
- Wie beurteilt die Verwaltung den baulichen Zustand der Kreisstraßen? Besteht aktuell ein Sanierungsstau? Wenn ja, in welcher Höhe ist dieser zu beziffern?
Der Ausbau der Straßen könne nach einem Notensystem mit „ausreichend“ bezeichnet werden. Ein Sanierungsstau im Sinne von Sofortmaßnahmen bestehe nicht.
Der Betriebs- und Straßenbauausschuss habe am 12. Februar 2013 das Mehrjahresprogramm 2014-2018 nach dem Entflechtungsgesetz und die Prioritätenliste ohne die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz für weitere Straßensanierungen beschlossen. Das Protokoll liege allen Mitgliedern des Kreistages vor.
Ohne Elbbrücke ergebe sich ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 11,8 Mio. Euro, durchschnittlich 2,35 Mio. Euro jährlich. Tastsächlich wurden durchschnittlich 1,9 Mio. Euro investiert. Die Abschreibungen betragen jährlich rund 3,5 Mio. Euro Somit werden rein rechnerisch jährlich rund 1,6 Mio. Euro zu wenig investiert. Darauf sei in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen worden.
- Wie wirkt sich die o.a. Kürzung der Mittel für den kommunalen Straßenbau auf die Sanierung unserer Kreis- und Gemeindestraßen aus?
Diese Frage könne zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
- Lässt sich beziffern, wie sich die Mittelkürzung auf die bei Kreis und Gemeinden zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel in den nächsten Jahren auswirkt?
Diese Frage könne zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
-SBU-