Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 10.06.2013 (Eingang: 10.06.2013); Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
KR Scherf beantwortet die Anfrage wie folgt:
- Hält der Landkreis auf der Grundlage des Bedarfsplans 2008 die vorgegebenen Eintreff- und Wartezeiten ein?
Der Landkreis sei verpflichtet, die Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen von 15 Minuten in 95 % aller Einsatzfälle einzuhalten.
Im laufenden Jahr werde diese Frist derzeit in 92,2 % der Fälle eingehalten.
- Wie sieht die Bilanz für die Jahre 2009 bis 2012 aus?
Für die Jahre 2009 und 2010 liegen diese Zahlen nicht auf Abruf vor, da im Jahr 2011 eine System- und Serverumstellung erfolgte. Dadurch bedingt wurde das Datenbankprogramm neu strukturiert.
Im Jahr 2011 wurde die Hilfsfrist in 92,67 % aller Fälle eingehalten.
Im Jahr 2012 wurde die Hilfsfrist in 92,35 % aller Fälle eingehalten
- Falls die Zahlen nicht eingehalten worden sind:
a) Was waren/sind die Gründe dafür?
Die Gründe liegen zum einen in gestiegenen Einsatzzahlen, die jährlich zunehmen.
Zum anderen liegen die Gründe darin, dass gelegentlich Duplizitäten auftreten, weil ein RTW für einen Krankentransport erforderlich sei, somit für eine Rettungsfahrt dann nicht zur Verfügung stehe und ein weiter gelegenes RTW alarmiert werden müsse.
b) Welche informatorischen und organisatorischen Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um Mängel zeitnah zu erkennen und auf sie zeitnah reagieren zu können.
Die Daten zum Rettungssystem werden kontinuierlich erfasst und analysiert, gleichzeitig werden in das Rettungssystem immer wieder Änderungen eingearbeitet, deren Auswirkungen auf die Hilfsfrist aber schwer zu prognostizieren seien.
So habe man im Jahr 2009 einen neuen, zusätzlichen NEF mit Notarzt etabliert. Diese Einheit steht von 7-16.00 Uhr in LG und von 16.00-23.00 Uhr in Ellringen.
Nach einem Jahr Laufzeit wurde diese Einheit (NEF mit Notarzt) nach Neetze in zentralere Lage verlegt.
Schließlich kam als Neuerung 2012 hinzu, dass zwei neue, zusätzliche Konzessionen für private Krankentransporte vergeben wurden, die ebenfalls geeignet waren, Druck von den RTW´s zu nehmen mit der Chance, dass sich dies positiv auf die Verfügbarkeit der RTW für Rettungsfahrten und die Einhaltung der Hilfsfrist auswirke. Derzeit seien vier KTW des öffentlichen Rettungsdienstes und sechs KTW privater Anbieter im Landkreis Lüneburg im Einsatz.
Mit all diesen Maßnahmen lag und liege der Landkreis aber weiterhin bei 92-93 % Einhaltung der Hilfsfrist.
c) Warum wurden Fachausschuss, Kreisausschuss und Kreistag von der Verwaltung nicht informiert?
Die Einhaltung der Hilfsfrist sei ein Thema, an dem die Verwaltung – wie eben skizziert - kontinuierlich arbeite. Nunmehr zeige sich aber, dass trotz verschiedener Anpassungen im System die Anzahl der Einsatzfälle nicht mit den vorhandenen Ressourcen so abgedeckt werden könne, dass man die vorgegebene Hilfsfrist in 95 % der Fälle einhalte.
Mit 92-93 % liegen man knapp darunter, aber es war bislang kein kritischer Zustand, der sofortige Information und sofortiges Handeln der politischen Gremien erfordert hätte.
d) Wurden Mängel abgestellt? Wenn ja, wie?
Dies wurde unter 3b) beschrieben.
Außerdem werden mit dem Umzug der FEL in die Kooperative Leitstelle ab dem Jahr 2014/2015 zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen, um die Zahlen des Rettungswesens im Landkreis Lüneburg noch intensiver auszuwerten und ggf. noch kurzfristiger gegensteuern zu können.
- Beabsichtigt die Verwaltung, den Bedarfsplan fortzuschreiben? Wenn ja, wann soll dies geschehen?
Nach 5 Jahren und verschiedenen Maßnahmen soll der Bedarfsplan jetzt fortgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe werde z.Zt. vorbereitet, die Fortschreibung soll im Herbst starten und im ersten Quartal 2014 fertig gestellt werden.
-KR-