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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 10.06.2013 (Eingang: 10.06.2013); Resolutionen  

Kreistag
TOP: Ö 15.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.06.2013    
Zeit: 14:10 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/141 Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 10.06.2013 (Eingang: 10.06.2013);
Resolutionen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt berichtet, dass der Kreistag in der Wahlperiode 2011-2016 bis heute 13 Resolutionen verabschiedet hat. Selbstverständlich gebe die Verwaltung alle Resolutionen entsprechend der Beschlussfassung weiter und informiert über Antworten, die hierzu eingehen. Es sei nicht üblich und nach Auffassung der Verwaltung auch überflüssig, dass die Schreiben an die Adressaten an die Fraktionen weitergeleitet werden. Der Inhalt der Resolutionen sei den Kreistagsabgeordneten bekannt. In der Regel ergebe sich aus dem Beschluss, wer Empfänger der Resolution sein soll. Die Verwaltung gebe die Resolutionen im Wortlaut mit einem Anschreiben weiter, sodass auf eine nochmalige Übersendung verzichtet werden könne.

 

Die einzelnen Fragen werden vom Landrat wie folgt beantwortet:

 

1. Wurden die Resolutionen in jedem einzelnen Fall in Schreiben an die Resolutionsadressaten umgesetzt?

         Ja. 

 

2. Trifft es zu, dass die Schreiben an die Adressaten der Resolutionen ebenso wie etwaige Antwortschreiben den Fraktionen nicht in jedem Fall in Kopie/als Datei zugeleitet wurden?

  Ja, das treffe zu.


3. Wenn ja, warum wurden die Schreiben sowie etwaige Antwortschreiben nicht an die Fraktionen weitergeleitet?

Nicht in jedem Fall erhalte der Landkreis Lüneburg eine Antwort auf Resolutionen, allenfalls eine Eingangsbestätigung. 

 

Gehe eine Antwort ein, dann werde in der Regel im Kreisausschuss oder in anderen Gremien darüber berichtet. Dann erübrige sich nach Auffassung der Verwaltung eine Übersendung der Antwortschreiben an die Fraktionen. Sei eine Berichterstattung in einem politischen Gremium nicht möglich, erfolge Übersendung der Antworten. Die Übersendung der Anschreiben an die Adressaten ist aus den eingangs erwähnten Gründen bisher nicht üblich gewesen.

 

 

4. Wird die Verwaltung den Schriftverkehr, der sich in dieser Wahlperiode aus Resolutionen bereits ergeben hat und der sich künftig ergeben wird, den Fraktionen durch Übersendung entsprechender Dateien zeitnah zur Verfügung zu stellen?

Wenn die Fraktionen das wünschen, werden die Antworten auf Resolutionen den Fraktionen ab sofort grundsätzlich als Datei zur Verfügung gestellt. Überflüssig sei nach Ansicht der Verwaltung die Übersendung der Schreiben an die Adressaten. Die Resolutionen liegen allen Kreistagsmitgliedern vor.

 

r die Vergangenheit reiche nach Auffassung der Verwaltung der Hinweis, dass die Resolutionen entsprechend der Beschlussfassung erledigt wurden.

 

Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werde gebeten, Vorgänge, zu denen nach ihrer Auffassung Informationen nicht weitergeleitet wurden, konkret zu benennen. Dann werde die Verwaltung das gerne überprüfen.

 

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