Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 10.06.2013 (Eingang: 10.06.2013); Nahverkehrsplan
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage zum Nahverkehrsplan wie folgt:
- Wann soll der Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2014 – 2018 erarbeitet werden?
Es solle abgewartet werden, bis die Verträge unterschrieben und damit die Zuständigkeiten geklärt sind. Der Aufstellungsbeschluss solle noch in diesem Jahr gefasst werden. Dies sei eine politische Entscheidung, um dann in die Nahverkehrsplanung einsteigen zu können.
- Ist daran gedacht, sich externer Unterstützung zu bedienen?
Ja. Das war bislang immer die VNO. Mit der Hansestadt müsse sich ebenfalls abgestimmt werden.
- Mit welchen Kosten der Planerstellung rechnet die Verwaltung?
In der Vergangenheit erfolgte dies durch die VNO kostenlos. Er weise darauf hin, dass der Nahverkehrsplan zukünftig nach dem neuen Personenbeförderungsgesetz eine ganz andere Qualität haben werde. Es könnten daher vertiefende Betrachtungen erforderlich werden, sodass Sonderkosten entstehen könnten, das sei aber noch ungewiss.
- Welche Arbeitsschwerpunkte sieht die Verwaltung?
Der neue Nahverkehrsplan werde wesentlich detaillierter sein und es werden sich womöglich neue Fragestellungen ergeben. Man müsse sich überlegen, wie die verschiedenen Verkehre im Kreisgebiet zusammengefasst werden. Auch das werde im Detail politisch zu beraten sein.
- Gibt es bereits inhaltliche Vorüberlegungen?
Es gebe viele Ideen und viele davon wurden dem Landkreis bereits präsentiert. Es werde eine begleitende Arbeitsgruppe geben und bei der Schwerpunktsetzung sei die Mitarbeit der Politik erforderlich. Hinreichend konkrete Vorüberlegungen gebe es bislang noch nicht.
- Erhalten neben der Hansestadt Lüneburg auch die anderen kreisangehörigen Gemeinden die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum ÖPNV in ihrem Gebiet mit bindender Wirkung für den Landkreis zu formulieren?
Wenn eine Gemeinde einen Wunsch äußert und der Wunsch habe lediglich Auswirkungen auf diese Gemeinde, dann werde man dem gerne nachkommen, wenn diese die Kosten auf sich nehme. An einigen wenigen Stellen im Landkreis sei es momentan nicht so. Dort trage der Landkreis Lüneburg die Hälfte der Kosten mit. Zukünftig ergebe sich eine andere Situation. Er spreche in diesem Zusammenhang von einer bindenden Wirkung. Es werde eine Regelung vorbereitet, wonach diese Passage auf die Hansestadt Lüneburg beschränkt bliebe, die allerdings als ehemaliger Aufgabenträger eine andere Bedeutung habe. Wenn man dies auf alle Gemeinden übertragen würde, wäre die bindende Wirkung positiv. Negativ wäre, dass man alle Kosten übernehmen müsste.
-EKR, 55-