Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung
|
Wortprotokoll Beschluss |
Vors. Fricke fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.
Es meldet sich Frau Antje B. aus Lüneburg zu Wort. Im Januar erging vom LBEG der Bescheid an den Landkreis Lüneburg, dass verschiedenen Firmen die Aufsuchungserlaubnis für Probebohrungen nach Erdgasvorkommen mit der Fracking-Methode in den schon länger benannten Erlaubnisgebieten erteilt worden sei. In dem Bescheid war eine Widerspruchsfrist von einem Monat gesetzt. Aus den hiesigen Medien, insbesondere der Landeszeitung, konnte sie entnehmen, dass sich sowohl der Kreistag als auch der Lüneburger Stadtrat gegen die Frackingvorhaben in besagten Gebieten ausgesprochen haben. Mit Erstaunen nehme sie nun zur Kenntnis, dass trotzdem innerhalb der Frist kein formeller Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde.
Sie richtet folgende Fragen an den Landrat:
1. Warum wurde kein formeller Widerspruch gegen den Bescheid des LBEG eingelegt?
2. Welche rechtlichen Schritte gegen Fracking sind zukünftig geplant?
3. Sind dem Landkreis Lüneburg weitere Pläne der beteiligten Firmen bekannt und wenn ja, welche?
KR Scherf beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 :
Im September 2012 hatte das LBEG den Landkreis Lüneburg im Rahmen des Erlaubnisverfahrens zum Erlaubnisfeld Lüneburg und zum Erlaubnisfeld Oldendorf beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Im November 2012 habe der Landkreis – nach Beteiligung seiner Kommunen – mitgeteilt, dass der Aufsuchung von Kohlewasserstoffen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebiete, Gefahr der Versalzung, erdfallgefährdete Gebiete, FFH-Gebiete, Vogel-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete etc.). Aus einer Presseanfrage und Pressemitteilung habe der Landkreis Lüneburg im Januar erfahren, dass ein Erlaubnisbescheid des LBEG erlassen wurde. Erst einige Tage später wurde dem Landkreis dieser Bescheid dann zugestellt. Daraufhin wurde eine Fachanwaltskanzlei in Münster mit der Prüfung des gesamten Vorgangs und einer rechtlichen Bewertung beauftragt.
Bei der Aufsuchungserlaubnis handelt es sich nicht um eine Vorhabensgenehmigung sondern um eine Art Konzessionierung (Claim abstecken). Diese ist zu versagen, wenn überwiegend öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten Erlaubnisfeld ausschließen, wenn also schon jetzt erkennbar wäre, dass im gesamten Feld an keiner Stelle eine Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlewasserstoffen genehmigungsfähig wäre. Eine solche Situation sei nach Einschätzung des Fachanwalts nicht gegeben. Auch gab es weder Gutachten noch Aussagen der Umweltministerkonferenz, die darauf hindeuteten, dass die Fördermethode verboten werde und Erlaubnisse nicht mehr erteilt werden dürften. Da die Erlaubnis nach Einschätzung des Fachanwaltes rechtmäßig erteilt wurde, habe der Landkreis keinen Abwehranspruch. Aber selbst wenn die Erlaubnis nicht rechtmäßig erteilt worden wäre, hätte eine Anfechtungsklage des Landkreises keine Aussicht auf Erfolg. Erst auf der zweiten Stufe, der Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen, könne es zu einer Kollision von kommunalen und bergrechtlichen Interessen und einer Verletzung der kommunalen Planungshoheit kommen. Auch durch die verspätete Zustellung des Bescheides war der Landkreis nicht in seinen Rechten verletzt. Es bestand keine Notwendigkeit, dem Landkreis diesen Bescheid zuzustellen.
Der Landkreis sei im Rahmen der Behördenbeteiligung im Erlaubnisverfahren beteiligt worden, um festzustellen, ob überwiegend öffentliche Interessen der Erlaubniserteilung entgegenstehen. Durch eine Zurückstellung öffentlicher Interessen seien aber nicht die Rechte der Kommunen verletzt. Der Landkreis sei nicht Einwender in einem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem der Bescheid hätte bekannt gegeben werden müssen.
Zu Frage 2:
Im April 2013 habe der Landkreis den Nds. MW Olaf Lies angeschrieben. Denn im Koalitionsvertrag heiße es, dass zur Beurteilung der Risiken und der technischen Beherrschbarkeit des Frackings viele und grundlegende Informationen fehlen und die vorliegenden Gutachten noch offene Fragestellungen aufzeigen, die zu klären seien. Solange sei ein Einstieg in die Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht akzeptabel. Diesen Standpunkt der Landesregierung habe MW Lies in seinem Antwortschreiben vom 7. Mai 2013 nochmal bestätigt. Er sehe zunächst allerdings den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, um eine UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung bei den notwendigen Planfeststellungsverfahren einzuführen. So sollen Gemeinden und Bürger besser informiert und beteiligt werden. Er sage aber auch, dass das LBEG verpflichtet sei, Anträge auf Erlaubnis anzunehmen und dass der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung habe, sofern keine Versagensgründe vorliegen.
Zu Frage 3:
Nein. Weitere Pläne, das Kreisgebiet betreffend, seien nicht bekannt. Ob die Firma in Niedersachsen oder bundesweit Erlaubnisanträge gestellt habe, entziehe sich ebenfalls ihrer, KR Scherf, Kenntnis.
- KR-
Es meldet sich Herr M. aus Raven mit einer Frage zum Raumordnungsprogramm zu Wort. Er möchte wissen, ob die eingegangenen Stellungnahmen alle beantwortet werden, wie der zeitliche Ablauf weiter aussehe und wann der Anhörungstermin stattfinde.
KR Scherf antwortet, dass auf die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen zum Raumordnungsprogramm, Teilplan Windenergie, im Erörterungstermin eingegangen werde. Im September oder Oktober werde der Erörterungstermin stattfinden.
-KR-
Vors. Fricke weist darauf hin, dass zu Beginn der heutigen Sitzung ein Pressefoto mit der Übergabe einer Spendendose gemacht wurde. Bürgermeister Kolle, Dr. Scharf, Klaus Olshof und Achim Gründel haben beim Besuch des Hamburger Ohnsorg Theater für die Opfer der Flut im Landkreis Lüneburg gesammelt. Die Kreistagsabgeordneten haben heute ebenfalls gespendet und die Spendendose wurde dem Landrat übergeben. Dieses Geld werde auf das gemeinsame Spendenkonto von ASB und DRK eingezahlt und danach werde man zusammen mit dem Landkreis entscheiden, was mit den gesammelten Spendengeldern geschehen soll.