Auszug - Betreuungsgesetz
|
Wortprotokoll Beschluss |
KVD Maul nimmt Bezug auf das Betreuungsgesetz. Das Gesetz werde trotz Rückverweisung vom Bundesrat in den Bundestag zum 01.08.2013 in Kraft treten. Inwieweit noch Änderungen vorgenommen werden, ob es ggf. zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werde, sei derzeit nicht absehbar. Dementsprechend sei davon auszugehen, dass ab Mitte des Jahres Anträge auf Gewährung von Leistungen nach Betreuungsgeldgesetz beim Landkreis eingehen, die bearbeitet werden müssen. Dies sei mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten. Eine Stellenanmeldung für 2013 sei mit Blick auf die Unsicherheiten bezüglich dieser Gesetzesinitiative nicht weiter verfolgt worden.
Für die Zeit ab 01.06.2013 beabsichtige die Verwaltung eine zunächst auf 1 Jahr befristete Besetzung einer mit einem KW-Vermerk versehenen Stelle, um diese Aufgaben zu erfüllen. Dabei sei eine Aufgabenteilung mit einer derzeit im Bereich Elterngeld/BAföG eingesetzten Kraft geplant, damit die Vertretung gewährleistet werden könne.
Für die Zeit ab 2014 würde dann entsprechend der weiteren Entwicklung über eine Stellenmehrung im Rahmen der Stellenplanberatungen zu entscheiden sein. Soweit gewünscht, werde in der Sitzung am 24.04.2013 ergänzend berichtet.