Auszug - Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2010, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2010
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten |
TOP: |
Ö 6 |
Gremium: |
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten |
Beschlussart: |
ungeändert beschlossen |
Datum: |
Mi, 10.04.2013 |
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Zeit: |
15:00 - 17:20 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Rathaus (Huldigungssaal) |
Ort: |
Rathaus (Huldigungssaal), Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg |
Zusatz: |
Die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg durchgeführt.
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2013/049 Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2010, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2010 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verantwortlich: | Henrick Müller | Aktenzeichen: | 10.11 |
Federführend: | Finanz- und Beteiligungsmanagement |
Bearbeiter/-in: | Ammoneit, Britta |
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KOAR Wiegert erläutert die Sitzungsvorlage. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 habe sich sehr verzögert. Hintergrund sei, dass das Rechnungsprüfungsamt die Eröffnungsbilanzen aller Gemeinden und Samtgemeinden prüfen musste. Dies sei sehr zeitaufwändig gewesen.
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Landrats gemäß
§ 129 Abs. 1 NKomVG entgegenstehen.
Zu der Prüfungsbemerkung 10 hinsichtlich der „Liquiden Mittel“ auf der Aktivseite der Bilanz habe die Verwaltung eine Anfrage an das Innenministerium gestellt. Das Ministerium habe inzwischen mitgeteilt, dass es die Auffassung der Verwaltung teile.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig