Auszug - Öffentliches Auftragswesen; Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KVD Maul erläutert die Sitzungsvorlage.
KTA Stilke macht deutlich, dass er der Sitzungsvorlage für dieses Jahr noch zustimmen werde, für die Zukunft jedoch eine andere Lösung gefunden werden müsse. Man könne nicht Jahr für Jahr gegen die EU Schwellenwerte verstoßen.
KVD Maul erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Die Anhebungen beziehen sich ausschließlich auf unterhalb der geltenden Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen liegende Wertgrenzen. Es werde insoweit nicht gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Beschluss:
Die Wertgrenzen nach den gemeinsamen Runderlassen d. MW, d. StK u. d. übr. Min. vom 25.11.2011 und vom 03.12.2012 finden für das Kalenderjahr 2013 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte Anwendung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig