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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 13.11.2012 (Eingang: 13.11.2012); Ausschüttung von 2,15 Millionen an die Kommunen  

Kreistag
TOP: Ö 18
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.12.2012    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wit bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/335 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 13.11.2012 (Eingang: 13.11.2012);
Ausschüttung von 2,15 Millionen an die Kommunen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wurde unter Top 7 (Vorlage 2012/270) beraten.

Beschluss:

 

Der Haushalt 2012 des Kreises wird zum Jahresende voraussichtlich einen Überschuss von rund 4,7 Mio. Euro ausweisen. Die Kommunen des Kreises werden an dieser positiven Entwicklung beteiligt.

 

1.              2,1 Mio. Euro werden den Kommunen zweckgebunden für Bildung und Erziehung im Bereich der frühkindlichen und kindlichen Bildung zur Verfügung gestellt. Und zwar für:

              -  Krippenplätze

              -  Kindergartenplätze

              -  und nachschulische Betreuung im Grundschulbereich

 

2.              Die Verwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Verfahren zu entwickeln, um diese Gelder unbürokratisch auszuzahlen.

 

3.              Einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder, Pos. 18 „Transferaufwendungen“, in Höhe von 2.100.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung ist durch Mehrerträge bei den Erstattungen nach dem Quotalen System gedeckt (Produkt 311-700 Zahlungen Quotales System).

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen und 17 Gegenstimmen

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