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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 "Vorranggebiete für Windenergienutzung"  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.11.2012    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Reppenstedt, Aula
Ort: Grundschule Reppenstedt, Aula, Ostlandstraße 1, 21391 Reppenstedt
Zusatz: WLAN ist nicht vorhanden. Bitte packen Sie Ihre elektronische Aktenmappe.
2012/328 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003
"Vorranggebiete für Windenergienutzung"
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 24.01.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Kalliefe, BurkhardAktenzeichen:RBP
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Vorsitzender Kamp begrüßt die von der Verwaltung hinzugezogenen Gäste Herrn Sicard (Büro p+u, Hannover) sowie Frau Elsner (Büro Lärmkontor, Hamburg).

KR`ín Scherf trägt vor. Dabei weist sie insbesondere auf die seit der Sitzung am 17.09.2012 vorgenommenen Änderungen hin. Diese ergäben sich zum einen dadurch, dass bisher durch Straßen oder Leitungen getrennte Standorte nunmehr zusammengefasst worden seien mit der Maßgabe, dass je nach künftiger Höhe der Windenergieanlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten sind. Zum anderen seien Änderungen aufgrund der Erarbeitung des Umweltberichts vorgenommen worden. Sie stellt darüber hinaus die nächsten Verfahrensschritte der 2. Änderung des RROP vor.

Herr Sicard vom Büro p+u, das mit der Erstellung des Umweltberichts beauftragt worden war, erläutert und begründet die bei den in der Vorlage im Einzelnen aufgeführten Vorranggebieten aus umweltfachlichen, insbesondere avifaunistischen Gründen vorgenommenen Änderungen/Rücknahmen der Flächenkulisse.

 

In der anschlienden Diskussion kritisiert KTA Fricke die Größe des vorgesehenen Vorranggebietes Bardowick/Vögelsen und verweist darauf, dass dieses entgegen der Auffassung der Verwaltung nicht als ein zusammenhängendes Gebiet wahrgenommen werde.

Er spricht sich deshalb dafür aus, die Teilfläche Vögelsen herauszunehmen.

KTA Dubber verweist auf mögliche rechtliche Probleme einer Herausnahme und plädiert dafür, zunächst in den geplanten Bürgerversammlungen das Vorranggebiet in der von der Verwaltung vorgesehenen Größe vorzustellen und in der nächsten Ausschusssitzung dann über einen Verbleib der Fläche zu entscheiden. Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss einmütig an. KR´in Scherf stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Auf eine entsprechende Frage von Herrn Winkelmann zur Realisierbarkeit eines Vorranggebietes bei Reinstorf erklärt KR´in Scherf, dass dieses nach Auffassung der Verwaltung nicht in Betracht käme, weil es bei dem Kriterium „3 km-Abstand zwischen einzelnen Vorranggebieten“ bleiben solle.

Vorsitzender Kamp sieht im Hinblick auf die im Raum Neetze vorgesehenen Vorranggebiete noch Gesprächsbedarf.

Auf eine entsprechende Frage von KTA Kruse-Runge nach den für das Vorranggebiet Boitze zugrunde gelegten naturschutzfachlichen Kriterien und Datengrundlagen erklärt Herr Sicard, dass hier Daten des NLWKN sowie der Unteren Naturschutzbehörde verwendet worden seien.

In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass im Sinne der planerischen Abschichtung generell auf der regionalplanerischen Ebene nur solche - verhältnismäßig grobmmaschige - naturschutzfachliche Erkenntnisse zugrunde gelegt würden, sofern sie für diese Ebene von hoher Relevanz seien. Eine spezifische Betrachtung würde dann auf der Zulassungsebene etwa durch Gutachten vorgenommen.

Herr Prof. Dr. Bonin spricht das Thema Infraschall an.

Frau Elsner vom Büro Lärmkontor erklärt, dass, um Infraschall wahrnehmen zu können, nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ein Schalldruck in einer Stärke gegeben sein müsse, der bei den möglichen Anlagen an den Immissionsorten aufgrund der mit den im Konzept der Verwaltung vorgesehen Abstände nicht erreicht würde.

 

 

 

Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltungr den Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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