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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 14.10.2012 (Eingang: 15.10.2012); Resolution: Kein Fracking-Verfahren zur Suche nach Öl und Gas im Landkreis   

Kreistag
TOP: Ö 16
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.10.2012    
Zeit: 14:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/306 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 14.10.2012 (Eingang: 15.10.2012);
Resolution: Kein Fracking-Verfahren zur Suche nach Öl und Gas im Landkreis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Staudte begründet die Resolution ihrer Gruppe. Vor einigen Tagen sei der Landkreis Lüneburg mit dem Thema Fracking regelrecht überfallen worden. Bei Fracking handele es sich um das Aufsuchen unkonventioneller Gasvorkommen mithilfe eines Chemikaliencocktails. Ihre Gruppe habe diesen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil das Landesbergamt verlangt, dass der Landkreis sich sehr schnell positioniere. Sie begrüße es sehr, dass die Verwaltung von sich aus eine Verlängerung der Frist beantragt habe. Ihr sei bekannt, dass auch Nachbarlandkreise wie Lüchow-Dannenberg nachziehen werden. Es gehe darum, dass sich der Landkreis ganz deutlich positioniere. Fracking bringe große Nachteile für Mensch und Natur mit sich. Das Trinkwasser re gefährdet. Es sei inzwischen nachgewiesen, dass durch diese weiträumigen untergründigen Arbeiten die Erdbeben- oder Erschütterungsgefahr vergrößert werde. In dem Antragstext werde die Niedersächsische Landesregierung direkt aufgefordert, die Fracking-Verfahren bis auf weiteres abzulehnen, auch was die Erkundung anbelange. Ihre Gruppe wolle, dass das veraltete Bergrecht dahingehend geändert werde, dass ein Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen zu erwirken sei. Die Landesregierung solle sich dafür verantwortlich fühlen, die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären. Die Gruppe wolle, dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftssektor heraus ins Umweltrecht integriert werde und dass bei den Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze generell eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werde. Sie hoffe auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung.

 

Dieser Antrag ist in großer Gemeinsamkeit geschrieben und getragen worden, so KTA Schröder-Ehlers. Wenn man sich anschaue, wie groß die Flächen seien, die hier zur Erkundung anstehen, dann sei es wirklich erschreckend. Es seieni fast der komplette Landkreis Lüneburg, sowie Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen betroffen. Es werde in ganz großen Stil beantragt. Auf Nachfrage werde aber immer wieder deutlich gesagt, es seien allenfalls Informationen in Hinterzimmern zugelassen, es gebe keine offiziellen Informationen des Antragsstellers dazu. Hier gehe es um Millioneninvestitionen und sie erwarte, dass es dazu ein transparentes Verfahren gebe, dass rgerinnen und Bürger beteiligt werden, dass die Öffentlichkeit informiert werde und dass die Menschen, die auf das Wasser hier in der Region angewiesen seien, ein Mitspracherecht haben. Es sei wichtig, von Anfang an klar und deutlich Position zu beziehen, vor allem wenn man beachte, dass in anderen Teilen Niedersachsens bereits negative Erfahrungen gemacht wurden. Es gebe zu Recht große Bürgerproteste. Die Gruppe SPD/Grüne wolle das Verfahren mit ihrem Antrag von Anfang an verhindern.

 

KTA Plaschka findet diese Resolution sehr sinnvoll. Hier im Landkreis Lüneburg habe man eine hervorragende Wasserqualität und man könne dieses Trinkwasser Säuglingen und Frühgeborenen geben. Es re verantwortungslos, wenn dies gefährdet würde. Verantwortliches Handeln sei man späteren Generationen schuldig. Auch verseuchtes Wasser fließt, wohin es mag und hält sich nicht an Gemeinde,- Stadt,- oder Landkreisgrenzen. Dies sei nur mit erheblichem Kostenaufwand wieder zu reinigen. Das könne ihre Gruppe nicht verantworten und werde die Resolution deshalb unterstützen.

 

KTA Thiemann erläutert, dass sich die CDU/RRP-Fraktion der Verantwortung stellt. Dies sei ein wunderschönes Gebiet, wo viel Trinkwasser gewonnen werde und diese Gewinnung erfolge in unterschiedlichen Lagen zwischen 60 und 300 m Tiefe, wo Deckschichten praktisch die einzelnen Grundwasserstöcke sichern. Durch dieses Fracking-Verfahren bestehe die Gefahr, dass diese Deckschichten zerstört werden und es dann zu Schadstoffbelastungen des Trinkwassers komme. Die Gemeinden Amelinghausen und Adendorf haben sich bereits gegen Fracking ausgesprochen. Viele Bereiche des Landkreises seien auch im Naturpark Lüneburger Heide verankert. Es müsse verhindert werden, dass ein solches Verfahren womöglich im Naturpark Lüneburger Heide zur Anwendung komme. Seine Fraktion spreche sich für die Resolution aus.

 

KTA Dörbaum freut sich über die Aussagen von KTA Thiemann, die er nachvollziehen könne. Auch er sehe eine Gefährdung des Gebietes, insbesondere auch einer dicht besiedelten Stadt Lüneburg und dies müsse man deutlich zurückweisen. Der deutsche Städte- und Gemeindebund habe an Bundesumweltminister Altmaier geschrieben und dieser habe geantwortet. Er sehe die Untersuchung ebenfalls kritisch, habe jedoch ein Moratorium, nämlich diese Untersuchung sofort bundes- und landesweit auszusetzen, abgelehnt. Im Moment habe er den Eindruck, hier werde „Hinterzimmerpolitik betrieben und dies habe mit Transparenz in einem wichtigen Verfahren sehr wenig zu tun.

 

KTA Bauschkechte bezüglich der Trinkwasserqualität darauf hinweisen, dass bis 30 m Tiefe das Grundwasser auch hier schon durch die Intensivlandwirtschaft nitratverseucht ist. Das Wasser werde aus 200 m Tiefe geholt. Mit dem Fracking-Verfahren gehe man noch tiefer, d. h. die letzten Reserven werden damit zerstört. Das alles bitte sie bei der Diskussion um die Qualität des Wasser zusätzlich zu berücksichtigen.

 

KTA Jaschke lt im Namen der Fraktion Die Linke dieses Fracking-Verfahren für sehr bedenklich und lehnt es daher ab. Keiner kenne und nenne die Risiken, die dieses Verfahren im Landkreis nach sich ziehen könnte. Er befürchte u.a. eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität. Für seine Fraktion stehe die Lebensqualität der Menschen über Profitsucht einzelner Konzerne und daher unterstütze er diesen Antrag.

 

KTA Brockmann-Wittich chte aus finanzieller Sicht wissen, wer davon profitiert, wenn Teile des Landkreises erschlossen werden.

 

LR Nahrstedt kann dies jetzt nicht beantworten, weil er darüber keine Informationen vorliegen hat und schlägt vor, dies im Fachausschuss nochmals anzusprechen.

 

-61-

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Kreistag Lüneburg lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung und bereits die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen auf seinem Kreisgebiet ab. Mittlerweile liegen Anfragen über das Suchgebiet/Erlaubnisfeld „Oldendorf“ und „Lüneburg“ vor. Diese Suchgebiete decken fast das gesamte Kreisgebiet.

Der Kreistag stellt fest, dass der Einsatz von wassergefährdenden chemischen Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht. Eine großflächige Zerstörung des Untergrundes mit heute nicht absehbaren Folgen ist nicht akzeptabel.

Der Kreistag Lüneburg fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf,

-              das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.

-              sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren – bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,

-              eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisten,

-              dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht übergeführt wird und damit

-              bei Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) generell und in vollem Umfang durchzuführen ist.

 

Beratung der Stellungnahme im Umweltausschuss

 

Die Stellungnahme ist in einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg zu beraten. Dazu sollten alle Samtgemeindebürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeladen werden. Um diese Beratung zu ermöglichen, ist eine Fristverlängerung für die Stellungnahme an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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