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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 01.10.2012 (Eingang: 01.10.2012); Aufhebung der geplanten Bürgerbefragung   

Kreistag
TOP: Ö 15
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.10.2012    
Zeit: 14:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/285 Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 01.10.2012 (Eingang: 01.10.2012);
Aufhebung der geplanten Bürgerbefragung (im Stand der Aktualisierung vom 12.10.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Perschel erläutert den Antrag. r seine Fraktion sei die wichtigste Aussage des Schreibens der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 23.08.2012, dass das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der Finanzierung der Elbbrücke nicht entgegenstehe, sondern Finanzierungsvorschläge darlege. Er betone, dass seine Fraktion nicht pauschal gegen Bürgerbefragungen sei. Die Satzung zur Bürgerbefragung sei aber allein aufgrund des Gruppenvertrages der SPD und Grüne entstanden. Wenn sich SPD und CDU gemeinsam für die Brücke aussprechen würden, wären sie in der Mehrheit und dieses Thema wäre längst erledigt. Für ihn seien die Aussagen der Staatskanzlei deutlich genug und daher plädiere er für eine Aufhebung der Bürgerbefragung, denn dadurch nnten erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden.

 

Nach Ansicht KTA Schulz-Hendels ist dieser Antrag ein Versuch der CDU/RRP-Fraktion, Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landkreis Lüneburg zu verhindern. Er bitte um eine kritische Hinterfragung der Schreiben, denn es würden leicht falsche Schlüsse gezogen. Im Schreiben vom 23.08.2012 stünde, dass das Land Niedersachsen in der Vergangenheit bereit war, sich mit 2,3 Millionen Euro zu beteiligen. Weiterhin heiße es, dass die Landesregierung bereit sei, im Rahmen eines Kostencontrollings im Gespräch mit dem Landkreis zu bleiben. r ihn sei dies in etwa so, als wenn ein Kind bei seinem Vater um eine Taschengelderhöhung bitte und dieser ihm antworte, man bleibe im Gespräch. Dies sei kaum verwunderlich, denn die Landesregierung habe eine Rekordverschuldung von 60 Millionen Euro verursacht und sei kaum in der Lage, marode Landesstraßen und baufällige Brücken zu sanieren.

 

Wirtschaftsminister Bode habe ausgesagt, dass vor dem Hintergrund des Vertrages zur Entschuldungshilfe Mehrkosten für Investitionsprojekte und damit verbundene Folgekosten durch andere Kompensationsmaßnahmen und Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen seien. Ein Brückenbau hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen für alle Kommunen im Landkreis Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit einer Bürgerbefragung weder verunsichert noch emotional unter Druck gesetzt werden. Der Brückenbau habe mit der Vollendung der deutschen Einheit nichts zu tun.

 

KTA Staudte betont, dass es weder für das Land Niedersachsen noch für den Landkreis Lüneburg geschweige denn für den Landkreis Lüchow-Dannenberg in irgendeiner Weise leistbar sei, diese Brücke zu finanzieren. Zu ihrer Anfrage an die Landesregierung sei nicht nur gesagt worden, dass diese Kompensations- und Konsolidierungsmnahmen an anderer Stelle nötig seien, sondern ganz definitiv auch, dass es keine einklagbaren Zusagen des Landes gebe. Es gebe möglicherweise politische Willensbekundungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen befragt und aufgeklärt werden, weil sie die Entscheidung zu tragen und die Verantwortung mitzutragen haben. In letzter Konsequenz rde der Brückenbau Einsparungen an anderer Stelle bedeuten, sowohl auf Landkreisebene als auch auf Ebene des Landes. Im Jahr 2020 werde die Schuldenbremse in Niedersachsen gelten, im Moment gebe es pro Jahr noch 2 Milliarden zusätzliche Schulden. Insofern sei es absolut richtig, dass durch Aufklärung das Bewusstsein für die Kostenproblematik bei den Bürgerinnen und Bürger geweckt werde.

 

KTA Kamp findet die Schlussfolgerungen KTA Perschels falsch und versteht den Antrag der CDU/RRP daher nicht. Die Behauptung, es gäbe neue Erkenntnisse, könne er nicht nachvollziehen. Der Finanzierungsbaustein von 2,3 Millionen Euro sei nicht neu, davon war bereits in der Vergangenheit die Rede. Er frage sich, was eine Kostenkontrolle helfe, wenn es teurer werde. Er sehe keine Passage, dass eine Finanzierung jenseits der 10 Millionen Euro abgesichert sei. In keinem der Schriftstücke stünde etwas von Folgekosten, sodass die Absicherung der Folgekosten durch die bürgerlich-liberale Landesregierung eine Behauptung sei. Bereits im Kreisausschuss war man sich bezüglich der Schreiben der Staatskanzlei einig, dass diese zweideutig lesbar und interpretierbar seien.

Der Landrat wurde deshalb aufgefordert nochmals an die Staatskanzlei zu schreiben. Die Unklarheiten aus den Schreiben sollten geklärt werden. Er bitte die CDU/RRP-Fraktion darum, keine Hoffnungen und Wünsche zu schüren, die am Ende nicht erfüllbar seien.

 

KTA Stoll ist der Ansicht, dass bei genauerer Betrachtung der Schreiben aus der Staatskanzlei und Wirtschaftsminister Bode deutlich wird, dass sich die Textpassagen inhaltlich wiederholen. Keine klare Aussage zu einer zusätzlichen Kostenbeteiligung. Da sich seine Fraktion aber bereits gegen die Brückenbefragung ausgesprochen habe und sie auch weiterhin dagegen sei, unterstütze seine Fraktion den Antrag der CDU/RRP-Fraktion.

 

KTA Gödecke erzählt, wie er von einem Bürger aus Neuhaus gefragt wurde, warum die Kreistagsmitglieder „keinen Arsch in der Hosetten um selber abzustimmen. Die Neuhäuser wüssten sowieso, was bei dieser Befragung herauskomme“. Er konnte dem Bürger nur antworten, dass er damals noch nicht Kreistagsmitglied gewesen sei und habe ihm seinen Standpunkt erläutert. Die Gruppe FDP/Die Unabhängige bedauere es, das keine sachliche Diskussion zu dem Thema geführt werde. Er lobe die Grüne-Fraktion, dass diese zu ihrem „Nein“ stehe und sich nicht verbiege. Eine Brücke werde Schwerlastverkehr nach sich ziehen und eine Fähre werde es aufgrund des Entschuldungsvertrages nicht mehr geben. Es gebe viele Aspekte dafür und dagegen und er bedauere es, dass der Kreistag sich nicht traue, dies öffentlich zu diskutieren, dazu zu stehen und abzustimmen.

 

Er richtet eine Frage an die Verwaltung. Im Antwortschreiben des Wirtschaftsministers Bode heiße es, das Land Niedersachsen übernehme Planungskosten. Er möchte wissen, ob es einen Unterschied zwischen Planungskosten und Ist-Kosten gebe. Wenn die Ist-Kosten mit dem Abschluss des Brückenbaus erheblich von den Planungskosten abweichen und die Brücke teurer werde als die Planung voraussah, rde er gerne erfahren, ob der Landkreis Lüneburg diese Differenz zu tragen hätte.

 

EKR Krumböhmer antwortet, dass nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) normalerweise nur die Baukosten förderfähig seien. Hier werden die Planungskosten wie etwa die Ingenieurkosten, die sehr erheblich seien, mit 75 % gefördert, das sei durchaus eine Besserstellung.

 

r KTA Schellmann ist klar, dass es eine verbindliche Zusage erst dann gibt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und geprüft worden sind und der zu leistende Betrag feststeht. Der Wirtschaftsminister habe eindeutig gesagt, dass es zum einen die politische Willenserklärung gebe und zum anderen die öffentlich-rechtlichen Verträge. Insofern sei es wichtig, im Gespräch zu bleiben. Diese Situation sei zu vergleichen mit dem Bohren dicker Bretter. Wenn man von Anfang an aufhören wollte, dicke Bretter zu bohren, nnte man aufhören, Politik zu machen. Dies gehöre dazu. Ein einklagbares Rechtnne es erst geben, wenn öffentliche Verträge gemacht wurden, alles geprüft und zugesagt worden sei, dass dieser und jener Betrag geleistet werde. So eindeutig, wie manche die Aussagen des Wirtschaftsministers verstanden haben wollen, nnen sie nicht formuliert sein, sodass man der CDU durchaus Recht geben könne.

 

KTA Dziuba-Busch merkt zu dem Vorwurf der zusätzlichen 400.000 Euro Belastung für die kostenlose Fährnutzung an, dass mit dem Verzicht der Bürgerbefragung schon mal 100.000 Euro zur Verfügung stehen würden. Hier werde sich vor der Verantwortung gedrückt, weil es dem Bürger überlassen werde, für den gesamten Landkreis zu entscheiden, statt innerhalb der gewählten Mitglieder des Kreistages. Genauso rden die Gemeinden mit der Organisation und Durchführung der Abstimmung zusammen mit der Landtagswahl im Stich gelassen. Sie möchte wissen, ob dem Landrat bereits eine Antwort auf sein letztes Schreiben nach Hannover vorliege.

 

KR Scherf geht auf die Kosten der Bürgerbefragung ein. Die mit 100.000 Euro benannten Kosten seien eine Größenordnung, die wahrscheinlich aus der Kommunalwahl abgeleitet wurden. Die Bürgerbefragung werde etwas anders ablaufen als die Kommunalwahl. Beispielsweise werden keine Unterlagen und Wahlbenachrichtigungen verschickt, insofern rechne die Verwaltung eher mit einer Größenordnung von 50.000 Euro.

 

KTA Bonin dankt KTA Scherf für die Richtigstellung. Die Landesregierung mache um dieses Projekt so viel Nebel und erteile nicht einmal schriftlich rechtsverbindlich eine klare Auskunft. Der Bürger wisse nicht, was er glauben solle. Dieser Nebelwurf der Landesregierung wäre der einzige Grundr eine Verschiebung der Bürgerbefragung um zwei Monate, bis eine neue Landesregierung gebildet sei und klare Aussagen getroffen werden könnten. Dann hätte es der Bürger einfacher zu entscheiden. Seine Fraktion spreche sich jedoch gegen eine Verschiebung aus, denn man wolle am 20. Januar 2013 Klarheit und die Bürgerinnen und Bürger müssen erfahren, dass die bisherige Landesregierung nur Nebel gemacht habe.

 

KTA Neumann versteht nicht ganz, weshalb KTA Gödecke gegen die Bürgerbefragung ist. In Bleckede war er schließlich dafür, die Bürger zu befragen, beispielsweise bei der Biberfreianlage oder bei der Fusion, um den Bürger mitzunehmen. Die SPD mache verantwortliche Politik und möchte den Bürger mitnehmen, dies sei ihr Verständnis von Demokratie.

 

KTA Plaschka meint, dass die Aufhebung der geplantenrgerbefragung sinnvoll ist. Die Menschen in Ilmenau oder Amelinghausen interessiere diese Brückenfrage überhaupt nicht. Von Interesse sei es für diejenigen, die dort wohnen, die auf die Brücke angewiesen seien und die sieglich benutzenrden.

 

KTA Glodzei wundert sich über die Berechnung und das Gegenfinanzierungsbeispiel der CDU/RRP-Fraktion. 400.000 Euro würdenr die Fähre Amt Neuhaus gebraucht, um sie kostenlos anzubieten, 100.000 Euro bzw. 50.000 Euro sollten durch die Aufhebung der Bürgerbefragung gegenfinanziert werden. Doch im darauffolgenden Jahr werde man schnell feststellen, dass keine Bürgerbefragung zum Einsparen zur Verfügung stehe. Da passe etwas nicht zusammen.

 

KTA Blume merkt zu KTA Bonins Redebeitrag an, dass es zwar eine Landesregierung geben werde, aber nicht so, wie er sich das vorstelle und die zwei Monate auf eine neue Regierung zu warten sei nicht notwendig. Zu KTA Staudte führt er aus, dass die Inhalte des Merkblattes zur Bürgerbefragung mit Aufklärung der Bevölkerung durch einen neutralen Landkreis nichts zu tun haben. Dort werde in die Irre geleitet und es werden Ängste geschürt. Deswegen habe sich seine Fraktion dazu entschlossen, die Satzung und auch das Merkblatt und den Stimmzettel durch die Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen. Das Schreiben an die Kommunalaufsicht wurde in der 41. Kalenderwoche verschickt. Es nne durchaus sein, dass der Kreistag sich im Dezember über diese Frage nochmals unterhalten werde.

 

LR Nahrstedt antwortet KTA Blume, dass die Verwaltung dies so mit dem Land abgestimmt habe und er der Antwort ruhig entgegensehe.

 

Am 12. Oktober 2012 um 11.34 Uhr wurden alle Kreistagsabgeordneten per Mail darauf hingewiesen, dass die Vorlage 2012/285 ergänzt wurde und zwar um die Antwort der Landesregierung. Nachdem der Antrag der CDU eingegangen war, habe er am 4. Oktober 2012 an die niedersächsische Staatskanzlei geschrieben. Er verliest das Schreiben im Wortlaut sowie das Antwortschreiben der Staatskanzlei vom 11. Oktober 2012.

 

So wie die CDU es darstelle, dass die Folgekosten übernommen werden und alles, was über 10 Millionen Euro hinausgehe, vom Land getragen werde, so sei es absolut nicht. Das Land dürfe keine Folgekosten für eine Kreisstraße übernehmen. Und solange dies eine Kreisstraße sei, sei eine anders lautende Aussage falsch. Es liege, so LR Nahrstedt, in der Verantwortung der Kommune, nicht des Landes. Damit sei klar zum Ausdruck gebracht worden, dass nichts gesichert sei und deshalb empfehle er Ablehnung des Antrages.

 

-EKR-

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen und 24 Gegenstimmen

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