Auszug - Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Landrat Manfred Nahrstedt erläutert die Vorlage. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es der gesetzgeberische Vorschlag der aktuellen Landesregierung sei, spätestens ab 2013/2014 keine Primar-Schülerinnen und Schüler mehr an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen aufzunehmen. Auch im Sekundar I-Bereich soll konsequent auf eine inklusive Beschulung von Kindern mit einem Unterstützungsbedarf beim Lernen an den vorhandenen allgemeinbildenden Schulen gesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund sei es für den bzw. die Schulträger vernünftig, über Förderschulstandorte nachzudenken und neue Lösungen anzustreben. Die Johannes-Rabeler-Schule biete sich dabei als ein verkehrsmäßig zentral gelegener Standort für eine Förderschule/L an. Die aktuelle Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich sowohl der Förderschule an der Schaperdrift als auch der Johannes-Rabeler-Schule ließen zudem eine gemeinsame Beschulung an der Johannes-Rabeler-Schule zu.
Nach einer eingehenden Diskussion formuliert Landrat Manfred Nahrstedt schließlich eine Beschlussempfehlung und damit einen Auftrag an die Verwaltung, der mehrheitlich angenommen wird.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in formale Gespräche mit der Hansestadt Lüneburg (und den weiteren Beteiligten) über die Zukunft der Förderschulen L am Standort Lüneburg einzutreten. Dabei ist zu berücksichtigen:
1. Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden.
2. Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen.
3. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben
4. Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen.
5. Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann.
Abstimmungsergebnis: 15 Jastimmen, 1 Enthaltung, 4 Gegenstimmen