Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
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Beschluss |
Der Ausschussvorsitzende, KTA Rolf Rehfeldt, eröffnet um 16:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Ausschussmitglieder, die anwesenden Vertreter der Presse, die als Besucher anwesenden Schulleiter/innen sowie die Vertreter der Verwaltung.
Dann stellt der Ausschussvorsitzende die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung verpflichtet der Ausschussvorsitzende das erstmals anwesende und nicht dem Kreistag angehörende Ausschussmitglied Thomas Perczynski (Arbeitgebervertreter) gemäß § 60 NKomVG und belehrt ihn über seine Pflichten gemäß § 43 NKomVG.
Herr Perczynski erhält einen Auszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, §§ 40 – 43.