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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit  

Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.02.2012    
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende, KTA Rolf Rehfeldt, eröffnet um 16:00 Uhr die Sitzung

Der Ausschussvorsitzende, KTA Rolf Rehfeldt, eröffnet um 16:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Ausschussmitglieder, die anwesenden Vertreter der Presse, die als Besucher anwesenden Schulleiter/innen sowie die Vertreter der Verwaltung.

Dann stellt der Ausschussvorsitzende die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung verpflichtet der Ausschussvorsitzende das erstmals anwesende und nicht dem Kreistag angehörende Ausschussmitglied Thomas Perczynski (Arbeitgebervertreter) gemäß § 60 NKomVG und belehrt ihn über seine Pflichten gemäß § 43 NKomVG.

Herr Perczynski erhält einen Auszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, §§ 40 – 43.

 

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