Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Ausschussvorsitzender Kamp verpflichtet die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Der Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 - 42 NKomVG hin. Die §§ 40 – 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:
Herr Prof. Dr. Wolfgang Ruck
Herr Wolf Winkelmann