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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.02.2012    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2012/003 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Scherf, MonikaAktenzeichen:KR
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Ausschussvorsitzender Kamp verpflichtet die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Der Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 - 42 NKomVG hin. Die §§ 40 – 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

 

Herr Prof. Dr. Wolfgang Ruck

Herr Wolf Winkelmann

Beschluss:

 

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