Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder Frau Dr. Angela Schürmann und
Herrn Ralf Gremmel und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Die §§ 40 bis 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor.