Auszug - Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. „Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
§ 1
§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:
X. ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
2. Der Kreistag beruft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer X. der Satzung für das Jugendamt. Die Berufung wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung wirksam.
Abstimmungsergebnis: einstimmig