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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

Kreistag
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.12.2011    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungszentrum Scharnebeck
Ort: Veranstaltungszentrum Scharnebeck, Bardowicker Straße 80, 21379 Scharnebeck
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Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

KTA Blume erläutert den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der CDU/RRP-Fraktion zur Unterstützung des Ausbaus der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung (LVA) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Echem. Das Erweiterungsprojekt und die Realisierung scheinen zu stagnieren. Diskussionen über eine Aufhebung des B-Plan-Ausstellungsbeschlusses in der Gemeinde Scharnebeck lassen sogar einen Rückschritt befürchten. Mit jedem Tag wachse das Risiko, dass die Erweiterung letztendlich nicht gelinge und dadurch die Zukunft der LVA am Standort Echem insgesamt in Frage gestellt werde. Die Fraktion sei besorgt und sehe dadurch die Dringlichkeit des Antrages begründet. Der Kreistag sollte alle Projektbeteiligten dazu anhalten, Verzögerungen aller Art zu vermeiden. Zwei Jahre vor Ablauf der Förderperiode sei aus Sicht seiner Fraktion ein guter Zeitpunkt, eine Resolution zur Unterstützung der LVA in Echem zu verabschieden. KTA Blume bittet um Feststellung und Aufnahme des Antrages auf die Tagesordnung.

 

LR Nahrstedt erwidert, dass die LVA Echem von hoher Bedeutung sei, er jedoch keine Dringlichkeit in diesem Antrag sehe. Finanzielle Mittel können bis 2015 abgerechnet werden, sodass ausreichend Zeit bleibe, um Projekte zu realisieren. Er habe sich außerdem in seiner langjährigen Kreistagsmitgliedschaft noch nie in die Planungshoheit einer Gemeinde eingemischt und die kommunale Selbstverwaltung immer geachtet. Es wurden bereits Gespräche geführt und er wolle mit Herrn Heidelmann nochmals darüber sprechen, wie man sich zu der LVA positioniere. Er sehe keine Dringlichkeit. Noch gebe es keine abschließende Förderzusage durch das Kultusministerium. Dementsprechend gebe es auch noch keine abschließenden Planungen. Auch da habe er bereits einen Termin mit dem Kultusminister vereinbart. Zusammenfassend empfiehlt LR Nahrstedt Ablehnung der Dringlichkeit.

 

KTA Kamp stellt fest, dass die SPD-Fraktion keine Dringlichkeit erkennen könne und diese daher ablehne. Es könne nicht sein, dass die Dringlichkeit als Begründung angegeben werde, nur weil verpasst wurde, einen Antrag fristgerecht einzureichen. Es sei in den letzten 14 Tagen nichts passiert, was die Dringlichkeit hier bekräftigen könnte. Die Dringlichkeit sei ein ganz seltenes und hohes Gut und dabei sollte es bleiben. Allein die Sorgen um die LVA begründen die Dringlichkeit nicht.

 

KTA Plaschka dankt der CDU/RRP-Fraktion im Namen der FDP/Unabhängigen-Gruppe für den Antrag. Eine Dringlichkeit sehe ihre Gruppe aber aufgrund der Erläuterungen des Landrates ebenfalls nicht.

 

KTA Staudte schließt sich ihren Vorrednern und Vorrednerinnen an und sieht ebenfalls keine Dringlichkeit. Sie appelliert an die CDU/RRP-Fraktion, sich in der Zeit bis zur nächsten Sitzung mit den Planern in Verbindung zu setzen, damit die Projektdimensionen überarbeitet werden. Ansonsten werde es in der Region keine Akzeptanz für dieses Projekt geben.

 

Vors. Fricke erläutert, dass gemäß der Geschäftsordnung zwei Drittel der Kreistagsabgeordneten der Dringlichkeit zustimmen müssen, damit der Antrag auf die Tagesordnung genommen werden kann.

 

Abstimmung: Bei 6 Enthaltungen wird die Dringlichkeit gegen die Stimmen der CDU/RRP-Fraktion abgelehnt.

 

KTA Gödecke stellt eine Frage bezüglich der Einwohnerfragestunde. Auf der Einladung stünde die Einwohnerfragestunde als erster Tagesordnungspunkt. In der Niedersächsischen Kommunalverfassung sowie in der Geschäftsordnung stünde, dass die Einwohnerfragestunde zu Beginn bzw. währenddessen stattfinden müsse. Künftig müsste die Einwohnerfragestunde als zweiter Punkt stattfinden.

 

Ang. Ruth erläutert, dass die Einwohnerfragestunde bewusst  an den Anfang gestellt und es geregelt wurde, dass der Landrat die Fragen beantwortet. Wie in der Geschäftsordnung geregelt, werden die Fragen vor Eröffnung der Sitzung gestellt. Aus dem Kommunalverfassungsgesetz ergebe sich, dass man eine Einwohnerfragestunde durchführen könne. Die weiteren Regelungen liegen beim Kreistag, der diese in der Geschäftsordnung definiert habe.

Beschluss:

Beschluss:

Die Tagesordnung wird festgestellt.

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