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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2011    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2011/330 Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Behandelt als TOP 4

 

Fachdienstleiter Herr Zenker-Bruns macht zu Beginn auf die fehlerhafte mit der Vorlage versandte Rechtsgrundlage aufmerksam. Er gibt allen Ausschussmitgliedern die neue Rechtsgrundlage in Form der §§ 40 bis 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis.

 

Die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden über die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Rechte und Pflichten hingewiesen und auf diese verpflichtet. Die verpflichteten Mitglieder werden in einer gesonderten Liste erfasst.

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss nicht erforderlich

 

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