Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Allmer bemängelt, dass in der 1.
Ergänzungsverordnung zum Biosphärenreservat
keine charakterische Landschaftsbestandteile ausgewiesen wurden (z. B. alte
landschaftsprägende Kopfsteinpflasterstraßen und typische Landschaftsstrukturen
wie Wölbacker).
Herr Bartscht erläutert, dass seitens des
Landkreises Lüneburg die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei den
Straßen um keine nach Naturschutzrecht unter Schutz zu stellenden Objekte
handelt. Hier werde aber geklärt, ob eine Übernahme in die Denkmalkartei
möglich sei. Ein Veränderungsverbot für die Wölbackerstrukturen würde die
Flächeneigentümer bzw. Pächter stark in der Bewirtschaftung ihrer Flächen
einschränken. Für Grünland besteht in der Verordnung ein weitgehender
Flächenschutz, sodass ein Schutz von Einzelobjekten nicht mehr erforderlich
ist. Bei der Aufstellung der Verordnung ist bei Abwägung aller Interessen daher
entschieden worden, die landwirtschaftliche Ackernutzung nicht auch noch weiter
einzuschränken.
Auf Vorschlag von KTA Mundt wird die nächste
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Agenda 21 und Verbraucherschutz mit einer Bereisung der Gemeinde Amt Neuhaus
verbunden, um dort entsprechende Landschaftsstrukturen in Augenschein zu
nehmen.