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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2011    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2011/290 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:51 00 10
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Behandelt als TOP 8

Beschluss:

Beschluss:
Die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird wie folgt beschlossen:

 

1.       „Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg

 

§ 1

 

§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:

 

X.      ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von  Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

2.       Der Kreistag beruft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer X. der Satzung für das Jugendamt. Die Berufung wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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