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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.12.2011    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2011/309 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 - 42 NKomVG hin. Die §§ 40 – 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

Frau Helga Neumann

Herr Gabriel Siller

Herr Günter Wernecke

Frau Irene von Oertzen

Herr Jörn Thießen

 

Beschluss:

 

 

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