Auszug - Mietwerterhebung zur Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffes "angemessene Aufwendungen für Unterkunft" nach dem SGB II und SGB XII
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Die Ausschussmitglieder erklären, dass ohne Vorlage der Konzepte und insbesondere einer Angabe über die Kosten des „schlüssigen Konzepts“ eine Entscheidung nicht erfolgen könne. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die eingegangenen Konzepte zu prüfen und dem Ausschuss vorzulegen. Anfang nächsten Jahres wäre dann eine erneute Ausschusssitzung durchzuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Mietwerterhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft im Sinne des SGB II und SGB XII in Form eines „schlüssigen Konzepts“ nach Vorgabe des Urteils des Bundessozialgerichts in Auftrag zu geben.
Eine endgültige Entscheidung erfolgt, wenn die Verwaltung die angeforderten Konzepte vorlegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig