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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft GmbH (GfA) in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.06.2011)  

Kreistag
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.07.2011    
Zeit: 14:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Reitsportzentrum Luhmühlen
Ort: Westergellerser Heide 1, 21394 Westergellersen
Zusatz: W-LAN ist vorhanden und kann benutzt werden.
2011/143 Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft GmbH (GfA) in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR)
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 04.07.2011)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Scherf, MonikaAktenzeichen:KR
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KR Scherf erläutert den Hintergrund zur Sachlage. Kreistag und Stadtrat haben der Verwaltung den Auftrag erteilt, die GfA entweder inhousefähig zu machen oder in eine Struktur zu überführen, bei welcher gesichert sei, dass die hoheitlichen und gewerblichen Aufgaben ohne vergaberechtliche Probleme wahrgenommen werden können. Es wurde dazu aus Vertretern der Hansestadt Lüneburg, des Landkreises Lüneburg und Vertretern der GfA eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Unterstützung kam von einer Wirtschaftsprüfungsagentur sowie der Rechtsberatungsfirma „Gassner und Kollegen“. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe und der externen Unterstützung war man zu dem Entschluss gelangt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die richtige Struktur sei, um die vergaberechtlichen Probleme zu lösen.

Es sei vorgesehen, dass die jetzigen Gesellschafter der GmbH und künftigen Träger der AöR als öffentlich rechtliche Entsorgungsträger die ihnen obliegenden Aufgaben komplett an die AöR abgeben. Die künftige Anstalt habe dann unter ihrem Dach einen hoheitlichen Bereich sowie einen Betrieb gewerblicher Art. Das derzeit über die Dienlog GmbH getragene, gewerbliche Geschäft werde künftig in der AöR ausgeführt. Die Anstalt werde künftig neue Organe vorweisen und die Geschäftsführer werden sich künftig Vorstände nennen. Die GmbH besitze einen Aufsichtsrat, also ein Aufsichts- sowie beratendes Gremium und als entscheidendes Gremium eine Gesellschafterversammlung. Diese Organe werden künftig in einem Verwaltungsrat zusammengefasst. Demnach werde es nur dieses eine Gremium geben, welches aus neun Mitgliedern bestehe. Diese setzen sich aus vier Mitgliedern aus der Hansestadt Lüneburg, vier Mitgliedern aus dem Landkreis Lüneburg und einem Vertreter der Beschäftigten zusammen. Der Landrat und der Oberbürgermeister seien als Hauptverwaltungsbeamten in diesem Gremium gesetzt. Eine weitere Neuerung sei, dass nun für jedes Verwaltungsratsmitglied ein Vertreter benannt werden könne. Somit sei eine echte Vertretungsregelung möglich und man habe dies auch in der Satzung berücksichtigt. Das Stammkapital liege derzeit bei 511.000 € und werde künftig auf 1.000.000 € erhöht. Es müsse darüber hinaus eine Vereinbarung geschlossen werden, damit ein Formwechsel von der GmbH in die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) vollzogen werden könne. Des Weiteren müssen eine Unternehmenssatzung sowie Nebenabreden für die personellen Überleitungen geschlossen werden. Es wurde in der Satzung festgeschrieben, dass die AöR Dienstherrenfähigkeit besitzt. In der GfA sollen keine Beamten beschäftigt werden, denn dies hätte eine zusätzliche Umstrukturierung der GfA zur Folge. Hansestadt und Landkreis sei mithin die Möglichkeit eingeräumt, Beamte zur GfA abzuordnen. Der Beschluss und die Vereinbarung der Satzung stünden nun an. Diese würden notariell beurkundet werden, das Innenministerium müsse diese genehmigen und die Eintragung der AöR ins Handelsregister könne erfolgen. Die GmbH werde aus dem Handelsregister gelöscht und das Ganze soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.

 

KTA Meyn führt an, dass sich durch die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts eine steuerliche Ergebniserhöhung durch Umsatzsteuerentlastung im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit ergebe. Steuerliche Mehrkosten liegen unterhalb der Ergebniserhöhung und insofern sei dies ein Argument für die Umwandlung, da Experten den ersparten Steuerbetrag mit 500.000€ bis etwa 700.000 € angeben. Des Weiteren werde mit der Umwandlung die Inhousefähigkeit erreicht. In dieser Rechtsform sei die GfA eigenständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin im Sinne des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Um diesen Schritt nunmehr zu vollziehen, sollte die Umwandlungsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern der GfA, die Unternehmenssatzung sowie die Nebenabrede zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Er spricht Frau Scherf sein Kompliment dafür aus, dass in der Vorlage vom 23.06.2011 in Verbindung mit der heutigen Tischvorlage die Kreisverwaltung auffallend rechtlich fundiert den Weg zur Rechtsform der AöR skizziert habe, der sich in den Entwürfen des Notars Thomas Becker zur Unternehmenssatzung sowie zur Umwandlungsvereinbarung wiederfinde. Darin seien sämtliche, von der höchsten Rechtssprechung verlangte Voraussetzungen zur Inhousefähigkeit berücksichtigt.

Da die Inhousevergabe weder unter die vergaberechtlichen Regelungen noch in die allgemeinen Vergabeordnungen eingeordnet werde, könne eine freihändige Vergabe erfolgen. Diese Befreiung vom allgemeinen Vergaberecht sei immer wieder Grund für private Bewerber für Gerichtsverfahren mit dem Ziel, die Inhousefähigkeit zu beseitigen. In den vorliegenden Entwürfen ist der Anstaltszweck unter Hinweis einschlägiger Landesgesetze hinreichend definiert, um vor Gericht Bestand zu haben. Dies gelte auch für den Aufgabenbereich eines zu bildenden Verwaltungsrates. Besonders erfreut sei er darüber, dass die Kommunalaufsicht eine Stellvertretung zulasse. Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder sei nicht gesetzlich festgelegt und die vom Entwurf vorgesehene Mitgliederzahl sei ausreichend, um effektiv den zugewiesenen Aufgabenbereich zu erledigen. Dies sei eine optimale Zahl, um zukunftsträchtig die betriebswirtschaftlich zu prägenden Geschäftsabläufe mitzugestalten. Insofern stimme die SPD-Fraktion mit der heutigen aktualisierten Sachlage dem Beschlussvorschlag zu.

 

KTA Stilke ist der Meinung, dass das wichtige Ziel der Inhousefähigkeit mit der Umwandlung erreicht werde. In der Vergangenheit hätten private Anbieter den Zuschlag erhalten, obwohl die GfA in ihrer Ausschreibung das günstigste Angebot abgegeben hatte. Grund sei, dass die Privaten keine Kosten bei der Position „Einsammlung und Verwertung des Altpapiers“ angegeben haben, wobei die GfA mit Kosten in Höhe von jährlich 400.000 € für die Einsammlung und Entsorgung des Altpapiers rechnen musste. Man müsse an der Struktur der GfA etwas ändern, um diese Trickserei zu umgehen. Mit der Umwandlung werde dieses Ziel erreicht. Durch die Größe des Verwaltungsrates werde einerseits die Arbeitsfähigkeit erhöht und andererseits die Kontrolle verschärft. Je kleiner das Gremium sei, desto genauer und schärfer könne kontrolliert werden. Es sei wichtig, dass auch externer Sachverstand eingebracht werden könne. Eine Rücklagenerhöhung müsse man ebenfalls berücksichtigen. Der jahrelangen Forderung, dass genau diese Aspekte verbessert werden müssen, um die Sicherheit und Arbeitsfähigkeit unserer Abfallentsorgung zu sichern, werde entsprochen. Von daher sei die Umwandlung konsequent und werde künftig zu einer sicheren Entsorgung und stabilen Entsorgungspreisen führen.

 

Die Fraktion CDU/Unabhängige stimme der Vorlage ebenfalls zu, so KTA Hoppe. Ihm wäre es aber lieber gewesen, wenn das Gremium des Verwaltungsrats aus elf Personen bestehe, weil eine Fachperson hätte hinzugezogen werden können. Trotzdem würde man der Vorlage zustimmen, weil man große Vorteile in dieser neuen Rechtsform sehe. Der Gebührenzahler könne günstigere Tarife erwarten, denn die genannten steuerlichen Vorteile führen auch dazu, dass man endlich das Stammkapital und das Eigenkapital in der Gesellschaft erhöhen könne, was immer ein großer Nachteil in der GfA gewesen sei und zu Problemen in der Vergangenheit geführt habe.

 

KTA Fahrenwaldt begrüßt die Rekommunalisierung des Unternehmens. Man sei generell dafür, dass alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunale Hände gehören. Es könne aber nicht sein, dass sich die privaten Unternehmen die lukrativsten Bereiche aussuchen. Diese Bereiche sollen von einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen dazu genutzt werden um kostenverursachende andere Bereiche kostengünstiger anbieten zu können. Das könne mit einer Einrichtung verwirklicht werden und deswegen werde die Linke-Fraktion dafür stimmen. Schon jetzt fordere er aber, dass die Dienlog GmbH keine Dumpinglöhne zulasse. Es müssen statt tariflichen Zahlungen für Leihunternehmen tarifliche Zahlungen erfolgen, die für Entsorgungsunternehmen üblich seien. Hierüber müsse es Kontrollen geben.

 

KTA Barufe spricht seine Zustimmung zur Vorlage aus und begrüßt die gemeinsame Ver- und Entsorgung der Hansestadt und des Landkreises. Es sei im Interesse der Bürger und auch der Kostenentwicklung, dass diese Aufgabe in einer Hand bleibe.  Er bedauere jedoch die Größe von neun Mitgliedern des Verwaltungsrates. Es wäre besser, wenn auch Minderheiten der in der Politik vertretenen Fraktionen berücksichtigt werden. Die mit elf Mitgliedern besetzten Fachausschüsse im Landkreis Lüneburg würden zeigen, dass dort nicht weniger effektiv gearbeitet werde. Man hätte die Mitgliederzahl gleichwohl auch im Interesse der entsprechenden Vertretungen von Hansestadt und Landkreis bis auf dreizehn erhöhen können. Deswegen werde man den Vorschlag nicht ablehnen, aber es werde wirklich im Interesse einer gemeinsamen Aufgabenerfüllung für die nächsten Jahre darum gebeten, bei der Besetzung und Benennung von Vertretern auch an Minderheiten und kleinere Fraktionen zu denken.

 

KTA Berisha meint, er habe damals bereits vorausgesagt, dass es vergaberechtliche Probleme geben werde. Man hätte die Umwandlung bei intensiveren Bemühungen bereits einige Jahre zuvor erreichen können, was teure Gerichtsverfahren erspart hätte. Über Steuereinsparungen freue er sich nicht, denn externe Unternehmen bezahlen immerhin Steuern. Er prognostiziere, dass die GfA in Zukunft Lohndumping fördern und alle schwierigen Aufträge extern vergeben werde. Er werde gegen den Beschluss stimmen.

 

KTA Kamp bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Arbeit. Mit der GfA feiere man eine Erfolgsgeschichte. Man stelle sie dem Markt  entsprechend in Form einer kommunalen Gesellschaft modern auf. Gerade dadurch könne Lohndumping verhindert werden, denn es werden Tariflöhne gezahlt. Die Frage der Privatisierung stelle sich an dieser Stelle nicht und es werden nicht die lukrativsten Bereiche herausgenommen, sondern Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet.

Mit der Verschlankung des Vorstandsgremiums werde eine bessere Handlungskompetenz aufgebaut und die Einnahmen bleiben beim Landkreis. Sie werden nicht von externen Großunternehmen abgeschöpft. Man habe sich bei der Besetzung des Gremiums für die genannte Mitgliederzahl entschieden um handlungsfähig zu sein. Zudem müssen sich die Mehrheiten dieses Kreistages in dem Gremium abbilden. Je höher die Mitgliederzahl sei, desto weniger  handlungsfähig wäre das Gremium. Mit dem jetzigen System können alle einverstanden sein und sofern sich die Mehrheitsverhältnisse verschieben würden, hätten andere nach demokratischem Recht dementsprechend mehr Sitze in diesem Gremium. Er bedankt sich bei KR Scherf  für den gut ausgearbeiteten Vertrag sowie bei Herrn Ringe und Herrn Schmitz, welche diesen vorbereitet haben. Die GfA sei nun gut aufgestellt und dies habe letztlich positive Auswirkungen auf die Gebühren und spare sicherlich im Einzelnen mehr Geld als eine Steuersenkung.

 

KTA Dr. Bonin zeigt sich erfreut darüber, dass man hier positiv miteinander kooperiere, denn man habe die GfA damals bereits gemeinsam aus der Krise retten können. Er nimmt Bezug auf die Tischvorlage und merkt an, dass die Hälfte der Mitglieder unter Angabe eines Grundes den Verwaltungsrat einberufen könne. Der Landkreis könne aufgrund seiner Mitgliederzahl demnach nur mit der Hansestadt gemeinsam den Verwaltungsrat einberufen. Dies sei die Erfolgsgeschichte „Stadt und Land – Hand in Hand“.

 

LR Nahrstedt führt an, dass die Dienlog GmbH einen Tarifvertrag für Entsorgungsbetriebe habe. Dies sei abgesichert und sie werde auch weiterhin einen Tarifvertrag haben, um für die Menschen ein ausreichendes Einkommen sicherzustellen.

 

-KR, 61-

Beschluss:

 

Der beigefügte Notar-Entwurf zur Umwandlungsvereinbarung mit der Unternehmenssatzung als Anlage in der Fassung vom 04.07.2011 und die Nebenabrede werden beschlossen (Anlage 3).

Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR) nach den dafür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen einzuleiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Personalüberleitungsverträge mit den zuständigen Personalvertretungen abzustimmen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzulegen.

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg werden angewiesen, der Umwandlungsvereinbarung mit Unternehmenssatzung als Anlage und der Nebenabrede in der von KA und KT beschlossenen Form in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

Der Landrat wird ermächtigt, redaktionellen Änderungen, die sich noch nach der Beschlussfassung des Kreistages bei der notariellen Beurkundung der Unternehmensvereinbarung ergeben, zuzustimmen.

Der Kreistag ist über diese redaktionellen Änderungen zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme

Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme

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