Auszug - Antrag der Gruppe SPD/Grüne vom 16.06.2011 (Eingang: 16.06.2011); Einsatz von Familienhebammen im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Alle wollen, dass Kinderschutz verbessert werde und gerade nach dem tragischen Tod eines Säuglings in Lüneburg stellt sich die Frage, ob ausreichend Maßnahmen auf diesem Gebiet vorgehalten werden, so KTA Staudte. Familienhebammen sind zusätzlich geschulte Hebammen, die insbesondere auf die Erziehungsbedarfe in schwierigen Familien ausgerichtet seien. Es werden insbesondere junge Mütter von Familienhebammen in vielen Kommunen in Niedersachsen unterstützt. Das Projekt solle nun im Landkreis Lüneburg etabliert werden. Es gebe bereits zwei Hebammen, die diese Fortbildung in Hannover genossen haben. Diese arbeiten teilweise im Nachbarlandkreis Herzogtum Lauenburg, wären jedoch bereit, hier im Landkreis die Sozialarbeiter zu unterstützen. Schon während der Schwangerschaft werde dabei ein Kontakt und ein Vertrauensverhältnis zu den werdenden Müttern aufgebaut. Es werde vorgeschlagen, dass im Jugendhilfeausschuss beispielsweise Dr. Windorfer aus Hannover als Stiftungsvorsitzender über die jahrzehntelange Arbeit berichte. Es sollen auch kommunale Vertreter angehört werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt haben. Im neuen Bundeskinderschutzgesetz, dass am 01.01.2012 in Kraft treten werde, sei bislang vorgesehen, dass Familienhebammen von Seiten des Bundes finanziell unterstützt werden. Diese Chance sollte der Landkreis wahrnehmen. Es werde um Zustimmung zu diesem Antrag gebeten.
KTA Schmidt möchte sich ihrer Vorrednerin anschließen, dass Familienhebammen eine enorme Hilfe für Mütter in Überforderungssituationen sein können. Sie wolle aber auf die Ankündigung im Gesetzentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz in Verbindung mit den frühen Hilfen hinweisen. Im Jugendhilfeausschuss habe man bereits gesprochen und es zeige sich, darauf verweisen auch eine Studie des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen „Guter Start ins Kinderleben“ sowie eine Expertise , dass eben gerade diese frühe Hilfen helfen, Folgekosten einer Kindeswohlgefährdung zu vermeiden. Im Erfolgsfall könne ein Vielfaches an Folgekosten eingespart werden. Es sei demnach wichtig, dass ein entsprechendes Netzwerk in den frühen Hilfen aufgebaut werde. Die CDU/Unabhängige-Fraktion befürwortet daher den Prüfungsauftrag und stimmt gerne zu.
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Beschluss:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Landkreis Lüneburg Familienhebammen eingesetzt werden können. Dazu werden Projektverantwortliche aus Regionen, die dieses Projekt bereits umgesetzt haben oder/und Herr Dr. Windorfer von der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ aus Hannover in den Jugendhilfeausschuss eingeladen, um das Familienhebammenprojekt vorzustellen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Bund zu prüfen. Insbesondere die Ankündigung im Gesetzentwurf zu Bundeskinderschutzgesetz (§ 3 Absatz 4) ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig