Auszug - Änderungen der Verordnungen des Landkreises Lüneburg über die Deichverteidigung im Gebiet des Artlenburger Deichverbandes (ADV) und im Gebiet des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes (NDUV)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Scherf erläutert den Hintergrund zur Sachlage. Nach den Hochwasserereignissen dieses Jahres habe man festgestellt, dass die Deichverteidigungsordnung für den Artlenburger Deichverband und für den Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband in drei Punkten zu ändern sei. Einmal gehe es darum, andere Richtwasserstände für die Ausrufung der vier Alarmstufen einzustellen. Man müsse einen eindeutigen Pegel in der Verordnung festlegen, weil in jeder Verordnung bislang drei Pegel benannt wurden. Eine weitere Änderung war, dass bei der Alarmstufe 4 automatisch der Katastrophenfall auszurufen ist. Es solle für die Zukunft die besondere Situation an Sude und Krainke berücksichtigt werden, wo die Erhöhung der Deiche noch ausstünde. Dieses habe man bei der Veränderung im Blick gehabt und insbesondere dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband wurden Spielräume gewährt, die er dann in seiner Deichwachordnung umsetzen könne.
KTA Berisha stimmt bei diesem Top sowie bei TOP 15 dagegen.
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Abstimmungsergebnis: 50 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme