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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion vom 05.05.2011 (Eingang: 09.05.2011); Sanierung und Instandsetzung von Radwegen  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 16.06.2011    
Zeit: 14:00 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2011/158 Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion vom 05.05.2011 (Eingang: 09.05.2011);
Sanierung und Instandsetzung von Radwegen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Pfeiffer begründet den Antrag zur Vorlage einer Prioritätenliste. Der Antrag wurde vor dem Hintergrund des offensichtlichen Reparaturstaus gestellt.

 

KTA Hein verweist auf die Diskussion zu TOP 6, diese Liste stellt keine Prioritätenliste dar.

 

KTA Brüel-Sasse schließt sich dieser Auffassung an. Die Liste soll so bleiben wie sie ist. Da der Antrag durch die vorgelegte Liste überholt sei, solle die CDU-Fraktion den Antrag zurück ziehen.

 

KTA Barufe meint dazu, dass der Antrag evtl. früher in der Tagesordnung hätte behandelt werden können, empfiehlt aber ebenso, den Antrag zurück zu ziehen. Allerdings solle auch bei den Radwegen das gelten, was beim Straßenbau gilt (Vorlage einer Prioritätenliste).

BL Ruth erklärt nochmals die Unterschiede zwischen der Prioritätenliste zur Sanierung von Straßen ohne Fördermittel. Diese wird im Rahmen des Vermögensplans beschlossen und wird nach Priorität aufgestellt.

Bei der Radwegeliste handelt es sich nicht um vermögenswirksame Ausgaben, sondern ausschließlich um Aufwendungen aus dem Unterhaltungsbudget im Rahmen des Erfolgsplans. Dieses Budget wird SBU als Gesamtheit zur Verfügung gestellt und ausschließlich nach den jeweiligen aktuellen Erfordernissen von der Betriebsleitung eingesetzt.

 

KTA Hein weist auch an dieser Stelle auf die alleinige Zuständigkeit der Betriebsleitung hin, hier kann und sollte auch nach der Betriebssatzung nicht eingegriffen werden.

 

KTA Thiemann sieht nach wie vor die Notwendigkeit eines Beschlusses, dieser bedarf jedoch noch einer Änderung.

 

KTA Marten verweist ebenfalls auf TOP 6, damit sei dieser Antrag in der Sache erledigt.

 

KTA Körner ergänzt, dass es allen doch im Grunde um dasselbe Ziel gehe, nämlich Abbau des Reparaturstaus.

Beschluss:

Beschluss:

Als Grundlage für die Reparaturen und Instandsetzung von Radwegen an den Kreisstraßen in 2011 und später wird die in der Vorlage 2011/172 vorgelegte Reparaturliste für dringende Radwegereparaturen genommen. Die Entscheidung für die Reihenfolge der Durchführung liegt bei der Betriebsleitung.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

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