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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mündliche Anfrage des Kreistagsabgeordneten Dr. Bonin (SPD); Neuregelung des Niedersächsichen Hundegesetz  

Kreistag
TOP: Ö 30.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.03.2011    
Zeit: 14:15 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

KTA Dr

 

KTA Dr. Bonin hat eine Anfrage zur geplanten Neuregelung des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG). Das NHundG weise dem Landkreis als zuständige Fachbehörde (§ 18 NHundG) aufwendige Überwachungsaufgaben zu (§ 16 NHundG). Er möchte wissen, ob der Landkreis Lüneburg das Land Niedersachsen auf die Kostendeckung der notwendigen Personalverstärkung hingewiesen habe.

 

KR Scherf teilt mit, dass der Landkreis darauf hingewiesen habe. Zwar nicht beim Ministerium, aber im September 2010 wurde eine entsprechende Stellungnahme beim Niedersächsischen Landkreistag abgegeben. Dort sei auch auf die zusätzlichen Aufwendungen hingewiesen worden. Der niedersächsische Landkreistag habe dann gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden eine entsprechende Stellungnahme an das Ministerium abgegeben. Dort sei eine Gesetzesfolgenabschätzung eingefordert worden mit dem Hinweis, dass die Mehraufwendungen die entstehen würden, vom Land zu decken seien.

 

 

 

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