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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mündliche Anfrage der CDU/Unabhhängige-Kreistagsfraktion; Quotales System  

Kreistag
TOP: Ö 30.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.03.2011    
Zeit: 14:15 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

1

 

1.      Ist der Ansatz, nach welchem dem Landkreis im quotalen System Aufwendungen vom Land erstattet werden, durch Landesverordnungen von bisher 72% auf 69% reduziert worden?

2.      Wann ist die Verordnung in Kraft getreten?

3.      Hat der Landkreis etwas gegen die Verordnung unternommen?

4.      Wenn ja, was? Mit welchem Erfolg? Gegebenenfalls mit welchen Kosten?

 

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Der Landkreis sei mit Verordnung vom 07.01.2010 der Quotenklasse 10 zugeordnet worden. Das bedeute eine Veränderung der Erstattungsquote von 72 % auf 69 %. Das wiederum bedeute eine Mindereinnahme von 1,2 Millionen Euro.

 

Zu  2:

Die Verordnung sei am 27.01.2010 in Kraft getreten.

 

Zu 3:

Es haben im Vorfeld des Inkrafttretens, aber auch nach Inkrafttreten der Verordnung Gespräche mit der Ministerin und dem Staatssekretär stattgefunden. Diese verliefen erfolglos. Es sei dann am 08.11.2010 Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt worden.

 

Zu 4:

Das Gericht habe den Antrag am 13.01.2011 an das Sozialgericht Lüneburg verwiesen. Das Verfahren laufe weiter.

Für das Verfahren vor dem OVG bzw. Verweisungsbeschluss seien keine Kosten entstanden. Das Sozialgericht habe den Streitwert des Verfahrens vorläufig auf 5.000 Euro festgesetzt und danach Gerichtskosten in Höhe von 363 Euro eingefordert. Da sich bisher weder das Land noch der Landkreis anwaltlich vertreten lassen, bleibe das Kostenrisiko bis zu einer eventuellen Veränderung des Streitwertes durch das Gericht minimal. Im Übrigen werde der Sachverhalt am 05.04.2011 im AFP vertieft dargestellt.

 

 

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