Auszug - Antrag der Gruppe SPD/Grüne vom 06.12.2010 (Eingang: 06.12.2010); Frühchenstation im Städtischen Klinikum Lüneburg erhalten
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Ziemer erläutert die Funktion eines Perinatalzentrums. Im Lüneburger Perinatalzentrum haben im letzten Jahr 100 % der Frühchen überlebt und 90 % davon ohne größere Behinderungen. Der Landesdurchschnitt liege bei 80 %. Das resultiere auch aus der guten Zusammenarbeit der Frauenklinik, Kinderklinik, der Hebammen und anderen beteiligten Personen.
Die Betreuung der Frühchen in einem Perinatalzentrum sei eine soziale Notwendigkeit. Gerade bei Frühgeburten müsse eine räumliche Nähe gewährleistet werden. Dies sei nicht der Fall wenn lange Anfahrtswege erforderlich seien.
KTA Staudte glaubt, dass der gesamte Kreistag zu diesem Thema die gleiche Meinung vertrete. Die Frühchenstation müsse in Lüneburg erhalten bleiben. Das Klinikum leiste sehr gute Arbeit mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Chancen für Lüneburg stehen sehr gut, dass eine Ausnahmegenehmigung vergeben werde. Die geplante Reduzierung von 16 auf 5 Perinatalzentren in Niedersachsen sei ein sehr großer Einschnitt. Die niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin sei sehr zuversichtlich was den Standort Lüneburg betreffe. Sie habe bemerkt, dass hier sehr differenziert diskutiert worden sei.
KTA Schmidt teilt mit, dass man sich dieser Resolution anschließen werde. Die bevorstehenden langen Wege für die Eltern und die gute Ausstattung des Lüneburger Perinatalzentrums seien gute Gründe gegen eine Schließung. Eine Zentralisation könne auch in Lüneburg stattfinden.
Beschluss:
Der Kreistag setzt sich dafür ein, dass das „Frühchen-Zentrum“ im Städtischen Klinikum Lüneburg erhalten bleibt. Der Kreistag fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich nachhaltig für den Erhalt des Frühchen-Zentrums in Lüneburg einzusetzen. Der Kreistag erwartet von der Niedersächsischen Landesregierung, dass für das Städtische Klinikum Lüneburg eine Ausnahmeregelung getroffen wird, die die medizinische Versorgung bei Risikoschwangerschaften und Frühgeburten in Wohnortnähe sicherstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig