Auszug - Erstellung eines Teilplans "Windenergie" für das Regionale Raumordnungsprogramm; Einleitungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KRin Scherf teilt mit, dass die Vorrangflächen für die Windenergie im RROP laut Verwaltungsgericht Lüneburg aufgrund eines Abwägungsfehlers unwirksam seien. Die Verwaltung sehe dies nicht so. Zudem habe die gleiche Kammer im Jahr 2005 anders entschieden. Das Urteil sei noch nicht rechtkräftig. Das Verwaltungsgericht habe keine Berufung zugelassen. Man habe nunmehr Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, um in Berufung gehen zu können. Wenn die Berufung zugelassen werde, werde man sich für den Bestand der Vorrangflächen stark machen.
Aber auch für den ungünstigen Fall möchte die Verwaltung vorbereitet sein. Das RROP soll mit einer rechtssicheren Steuerungsfunktion für raumbedeutsame Windenergieanlagen versehen werden, so dass ein Teilplan „Windenergie“ erstellt werde.
Bei der Neuaufstellung des RROP könne dieser Teil bereits einfließen, so handele es sich nicht um eine Fehlleistung.
KTA Röding stimmt diesem Vorschlag zu. Die Auswirkungen der Änderungen im F-Plan können auch in der Ostheide beobachtet werden. Dem müsse entgegengewirkt werden. Seine Fraktion werde hier zustimmen.
-KR, 60-
Beschluss:
Es wird die Einleitung eines Teilplans nach § 7 Abs.1 ROG "Vorrangflächen für Windenergie" für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, aufgrund § 5 NROG die Allgemeinen Planungsabsichten bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig