Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | |||||||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 10.11.2022 | S2022-275 | ||||||||||
Ö 5 | Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg | 2022/412 | ||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Lüneburg wird geändert:
Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden benannt:
„Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfts- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“
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19.12.2022 - Kreisausschuss | ||||||||||||
N 13 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||||||||
22.12.2022 - Kreistag | ||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||
Beschluss: Der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Lüneburg wird geändert:
Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden benannt:
„Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfts- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt bei 8 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
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Ö 6 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | |||||||||||
Ö 7 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | |||||||||||
N 8 | Vergabe des Mobilitätsgutachtens | |||||||||||
N 9 | Nachtrag zur Vereinbarung zur 2. Notvergabe (Not-ÖDA) im ÖPNV für Treibstoffmehrkosten | |||||||||||
N 10 | Vertragliche Grundlagen des ÖPNV ab 2023 | |||||||||||
N 11 | Weiterentwicklungsoptionen der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg | |||||||||||
Ö 12 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | |||||||||||