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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Hochbau  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Hochbau
Gremium: Ausschuss für Hochbau
Datum: Di, 12.07.2022    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Zusatz: Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben. Dennoch wird weiterhin das Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) empfohlen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte schützen Sie sich selbst.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.03.2022  
S2022-739  
Ö 5  
Georg-Sonnin-Schule, BBS II – Trakt 9, Flachdachsanierung nach Sturmschaden  
Enthält Anlagen
2022/247  
Ö 5.1  
Anfrage von Herrn KTA Gros (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 07.07.2022 zu TOP 5 "Georg-Sonnin-Schule, BBS II - Trakt 9, Flachdachsanierung nach Sturmschaden" in der Sitzung des Ausschusses für Hochbau am Dienstag, 12.07.2022  
2022/253  
Ö 6  
Energiebericht 2022  
Enthält Anlagen
2022/239  
Ö 7  
Bericht über die im Rahmen der Haushaltssperre gesperrten Maßnahmen  
2022/238  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Linke / Die Partei vom 08.02.2022 zum Thema Entsieglung von Flächen im Bereich der kreiseigenen Schulen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.06.2022)
Enthält Anlagen
2022/071  
Ö 9  
Anfrage von Frau KTA Josek (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) vom 14.04.2022 zum Thema: "Energieeinsparungen" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 28.06.2022)  
Enthält Anlagen
2022/148  
Ö 10  
Antrag des KTA Graff (Gruppe Die Linke / Die Partei) vom 05.05.2022 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)
Enthält Anlagen
2022/167  
Ö 11  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2022 zur Vorlage 2022/167 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)
Enthält Anlagen
2022/199  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf den Gebäuden zu prüfen, bei denen Heizungssanierungen oder -erneuerungen vorzunehmen sind, sondern darüber hinaus auf allen Gebäuden, bei denen umfangreiche, substanzielle Sanierungsarbeiten oder statische Ertüchtigungen vorgenommen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ökologische Standards für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die über das momentane Mindestmaß hinausgehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser ist, z.B. durch eine Lebenszyklusbetrachtung oder die angemessene Berücksichtigung der monetären, sowie nicht-monetären Aspekte (z.B. nachhaltige, ökologische, klimaverbessernde, CO2-minimierende Effekte), zu beachten.

 

  1. Die Verwaltung soll die Ergebnisse des Kreistagsbeschlusses vom 12.09.2005 zur Vorlage 2005/020 zusammentragen und in einer derchsten Ausschusssitzungen des Ausschusses für Hochbau vorstellen. Hierbei ist eine Einschätzung vorzunehmen, inwiefern der Beschluss unter Berücksichtigung einer möglichen Eigennutzung oder -installation von Photovoltaikanlagen noch zeitgemäß, um weitere kreiseigene Gebäude zu erweitern oder aufzuheben ist. („Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der Solarstromanlagen wird daneben eine feste Ertragsbeteiligung in Höhe von jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt.“)

 

 

 

   
    30.05.2022 - Kreisausschuss
    N 14.1 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    12.07.2022 - Ausschuss für Hochbau
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

1 Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf den Gebäuden zu prüfen, bei denen Heizungs- sanierungen oder -erneuerungen vorzunehmen sind, sondern darüber hinaus auf allen Gebäuden, bei denen umfangreiche, substanzielle Sanierungsarbeiten oder statische Ertüchtigungen vorgenommen werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ökologische Standards für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die über das momentane Mindestmaß hinausgehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser ist, z.B. durch eine Lebenszyklusbetrachtung oder die angemessene Berücksichtigung der monetären, sowie nicht-monetären Aspekte (z.B. nachhaltige, ökologische, klimaverbessernde, CO2-minimierende Effekte), zu beachten.

 

3. Die Verwaltung soll die Ergebnisse des Kreistagsbeschlusses vom 12.09.2005 zur Vorlage 2005/020 zusammentragen und in einer der nächsten Ausschusssitzungen des Ausschusses für Hochbau vorstellen. Hierbei ist eine Einschätzung vorzunehmen, inwiefern der Beschluss unter Berücksichtigung einer möglichen Eigennutzung oder -installation von Photovoltaikanlagen noch zeitgemäß, um weitere kreiseigene Gebäude zu erweitern oder aufzuheben ist.
(„Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der Solarstromanlagen wird daneben eine feste Ertragsbeteiligung in Höhe von jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt.“)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

   
    26.08.2022 - Kreisausschuss
    N 21.1 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 12  
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 01.06.2022 zum Thema "Sozialer Wohnraum im Landkreis" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.06.2022)  
2022/211  
Ö 13  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 14  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 15  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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