Tagesordnung - Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 17.11.2014 | S2014-431 | |||||
Ö 5 | Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen | 2014/367 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt. |
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12.01.2015 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 6 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 7 | Beantwortung von Anfragen gemäß § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 8 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||