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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung  

Bezeichnung: Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
Datum: Mo, 12.01.2015    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Samtgemeindeverwaltung Bardowick
Ort: Sitzungssaal der Samtgemeindeverwaltung, Schulstraße 12, 21357 Bardowick

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 17.11.2014  
S2014-431  
     
   
Ö 5  
Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen  
Enthält Anlagen
2014/367  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

   
    12.01.2015 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 7  
Beantwortung von Anfragen gemäß § 17 Geschäftsordnung      
Ö 8  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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