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Varizella-Zoster-Virus (Windpocken und Gürtelrose)

Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) ist der Erreger von zwei unterschiedlichen Krankheiten: Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes Zoster). Es ist ein ansteckendes Virus, das hauptsächlich durch Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen wird. Windpocken zeichnen sich aus durch Hautausschläge, Fieber und allgemeines Unwohlsein. Nach einer Windpockeninfektion bleibt das Virus inaktiv im Körper und kann später als Gürtelrose reaktivieren. Eine Impfung ist verfügbar und kann das Risiko einer Infektion verringern.

Alle Informationen auf einen Blick

Die häufigsten Fragen zu Varizella-Zoster-Virus

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Varizella-Zoster-Virus-Erkrankung? 

Windpocken (Varizellen):

Hautausschlag: Ein charakteristisches Symptom sind juckende, rote Hautläsionen oder Bläschen, die sich im Verlauf der Krankheit über den gesamten Körper ausbreiten können. Diese Bläschen trocknen zu Krusten ab und können in verschiedenen Stadien des Ausbruchs vorhanden sein.

Fieber: Viele Betroffene entwickeln Fieber, häufig begleitet von Müdigkeit, Kopfschmerzen und allgemeinem Unwohlsein.

Wie wird das Varizella-Zoster-Virus übertragen? 

Direkter Kontakt: Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) wird hauptsächlich von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Tröpfchen. Eine Übertragung per Schmierinfektion ist ebenfalls möglich durch Kontakt zu der Bläschenflüssigkeit, Speichel und auch Konjunktivalflüssigkeit.

Wie lange ist ein Erkrankter mit Varizella-Zoster-Virus ansteckend? 

Windpocken (Varizellen): Ein Erkrankter ist in der Regel am ansteckendsten 1-2 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und bis alle Bläschen verkrustet sind. Diese Phase kann ungefähr bis eine Woche nach Beginn des Hautausschlags dauern.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit dem Varizella-Zoster-Virus? 

Um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig:

Impfung: Die zweimalige Impfung ist in Deutschland für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten in Kombination mit einer MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach einer MMR-Impfung empfohlen.
Eine Impfung nach Kontakt zu erkrankten Personen kann noch wirksam sein.

Hygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser hilft, der Verbreitung des Virus zu vorzubeugen, insbesondere nach Kontakt mit Personen, die Symptome von Windpocken oder Gürtelrose zeigen.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Eine Wiederzulassung ist eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung, d. h. mit dem vollständigen Verkrusten aller bläschenförmigen Läsionen, möglich.

Ist eine Erkrankung mit dem Varizella-Zoster-Virus meldepflichtig?

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1r Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 47 IfSG ist der Nachweis des Varizella-Zoster-Virus meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.