Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Das Gesundheitsamt bietet die gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes an. Dabei geht es neben dem Schutz vor Infektionskrankheiten und der Schwangerschaftsverhütung auch um eine mögliche Unterstützung in besonderen Lebenslagen.
Alle Informationen auf einen Blick
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Die häufigsten Fragen zu den Beratungen
Welche Informationen bekomme ich bei der Beratung?
Die Beratung bietet Informationen zu folgenden Themen:
- Schutz vor Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Alkohol- und Drogenmissbrauch
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Wie bekomme ich einen Termin und was muss ich zum Termin mitbringen?
Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Hardt.
Bitte bringen Sie zu der Beratung Ihren Personalausweis, Pass oder Passersatz mit.
Welche Unterlagen erhalte ich nach dem Termin?
Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung beim Ordnungsamt benötigen. Die Bescheinigung enthält Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Auf Wunsch kann auch eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Für Prostituierte unter 21 Jahren muss die gesundheitliche Beratung halbjährlich wiederholt werden, für Prostituierte ab 21 Jahren ist sie jährlich zu wiederholen.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.