Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Hinweis: Am 2. Januar 2025 fällt die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt leider aus. Die nächste Belehrung vor Ort findet am 9. Januar 2025 statt. Und unsere Online-Belehrung steht Ihnen weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg bietet für Beschäftigte im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Sie können die Belehrung entweder online oder vor Ort absolvieren.
Für die Durchführung der Onlinebelehrung müssen Sie sich mit Ihrem BundID-Konto anmelden. Falls Sie noch kein BundID-Konto besitzen, können Sie es ganz einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse einrichten. Hier finden Sie eine Anleitung.
Sie benötigen technische Unterstützung bei der Onlinebelehrung? Hier finden Sie Hilfe für die häufigsten Fragen:
Ich kann mich nicht beim Bund-ID-Konto einloggen
Wenn Sie noch kein Bund-ID-Konto haben, erstellen Sie bitte ein Bund-ID-Konto, bevor Sie mit der Onlinebelehrung beginnen.
Eine Anleitung zur Erstellung eines Bund-ID-Kontos finden Sie hier.
Die Belehrung startet nicht
Auf einigen Computern und Smartphones fehlt die Schaltfläche zum Starten der Belehrung. Bitte probieren Sie ein anderes Gerät aus.
Alternativ können Sie auch einen anderen Internetbrowser verwenden. Wir empfehlen zum Beispiel den Google Chrome, Safari oder Firefox Browser. Bitte stellen Sie sicher, dass die aktuellste Version des Browsers installiert ist.
Die Belehrung lässt sich nicht abschließen
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Videos vollständig von Anfang bis Ende angeschaut haben. Wenn Sie in den Videos Teile überspringen, lässt sich die Belehrung nicht abschließen.
Die Online-Zahlung funktioniert nicht
Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:
giropay, Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt und PayPal.
Bitte probieren Sie bei Problemen mit einer Zahlungsart eine andere Zahlungsmöglichkeit aus.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg.
Zur Durchführung der Online-Belehrung werden Sie aufgefordert sich mit Ihrem BundID Konto anzumelden. Falls Sie noch kein BundID Konto haben, können Sie es mit Ihrer E-Mail Adresse einrichten.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine BundID einrichten können.
Die Online-Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar:
- Deutsch
- Französisch
- Arabisch
- Türkisch
- Russisch
- Italienisch
- Englisch
Hinweis: Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen möchten und gleichzeitig einen Termin für die Belehrung vor Ort vereinbart haben, dann sagen Sie den Termin vor Ort bitte unter der oben genannten Telefonnummer ab.
Gebühren:
Nach der Durchführung der Online-Belehrung müssen Sie eine Gebühr von 26,00 Euro online bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über giropay, Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt oder PayPal. Die Bescheinigung finden Sie anschließend im Postfach Ihres Bund-ID-Kontos. Wenn Sie die Belehrung gebührenfrei durchführen, erhalten Sie stattdessen die Bescheinigung per Post.
Folgende Personengruppen sind von der Gebühr befreit:
- Schülerinnen und Schüler im Praktikum
- ehrenamtliche Mitarbeitende bei Essensausgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen / Schulen
- Mitarbeitende der Lüneburger Tafel
- Mitarbeitende der Kindertafel Lüneburg
- ehrenamtliche Mitarbeitende im Hospizdienst Lüneburg
- ehrenamtliche Mitarbeitende im Katastrophenschutz
Falls Sie zur Gruppe der zahlungsbefreiten Personen gehören, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle des Online-Antrages an und laden Sie einen geeigneten Nachweis hoch.
Den erforderlichen Nachweis für Schülerinnen und Schüler im Praktikum finden Sie hier.
Dieser Nachweis muss bei Minderjährigen mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten und dem Schulstempel versehen sein.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Ort
Für alle Belehrungen ab dem 09. Januar 2025 bieten wir eine Online-Terminreservierung an. Bitte nutzen Sie für diese Termine den folgenden Link:
Hier finden Sie die Online-Terminreservierung für Belehrungen vor Ort im Gesundheitsamt
Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit der Online-Terminreservierung telefonisch an die oben genannten Ansprechpersonen.
Die erste Belehrung mit Online-Terminbuchung findet am 09. Januar 2025 statt. Ab diesem Zeitpunkt werden wir jeden zweiten Donnerstag um 14:00 Uhr eine Belehrung anbieten. Wenn Sie einen Termin für eine Belehrung vor Ort gebucht haben, melden Sie sich bitte am Tag der Belehrung im Gesundheitsamt (Am Graalwall 4) im Erdgeschoss in Zimmer 4.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Angebot nur den Einwohnerinnen und Einwohnern von Stadt und Landkreis Lüneburg machen können.
Ein Ausweis (Personalausweis, Reisepass) ist mitzubringen, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro und kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Vor-Ort-Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Belehrung in verschiedenen Sprachen. Wenn Sie nicht verstehen, was in der Belehrung vermittelt wird, kann nicht bescheinigt werden, dass Sie daran teilgenommen haben.
Zweitschriften
Sollte eine Originalbescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung verloren gegangen sein, stellen wir für Online-Belehrungen, die ab dem 01.05.2024 durchgeführt wurden, keine Zweitschriften der Bescheinigung mehr aus. Sie können stattdessen eine Kopie Ihrer Bescheinigung im Postfach Ihres Bund-ID-Kontos herunterladen.
Wenn Sie an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt teilgenommen haben oder wenn Sie eine gebührenbefreite Belehrung durchgeführt haben, können Zweitschriften gegen eine Gebühr von 5,- Euro ausgestellt werden. Für den Versand der Zweitschrift fallen zusätzlich Portokosten an.
Hinweis: Die Ausstellung von Zweitschriften der Bescheinigung ist nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Datum der Durchführung der Belehrung nicht mehr möglich.
Die Ansprechpersonen finden Sie oben.