Danach suchen andere
Startseite der Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

 
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg bietet für Beschäftigte im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Sie können die Belehrung entweder online oder vor Ort absolvieren. 

Für die Durchführung der Onlinebelehrung müssen Sie sich mit Ihrem BundID-Konto anmelden. Falls Sie noch kein BundID-Konto besitzen, können Sie es ganz einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse einrichten. Hier finden Sie eine Anleitung.

Sie benötigen technische Unterstützung bei der Onlinebelehrung? Hier finden Sie Hilfe für die häufigsten Fragen:

Ich kann mich nicht beim Bund-ID-Konto einloggen

Wenn Sie noch kein Bund-ID-Konto haben, erstellen Sie bitte ein Bund-ID-Konto, bevor Sie mit der Onlinebelehrung beginnen.

Eine Anleitung zur Erstellung eines Bund-ID-Kontos finden Sie hier.

Die Belehrung startet nicht

Auf einigen Computern und Smartphones fehlt die Schaltfläche zum Starten der Belehrung. Bitte probieren Sie ein anderes Gerät aus. 

Alternativ können Sie auch einen anderen Internetbrowser verwenden. Wir empfehlen zum Beispiel den Google Chrome, Safari oder Firefox Browser. Bitte stellen Sie sicher, dass die aktuellste Version des Browsers installiert ist.

Die Belehrung lässt sich nicht abschließen

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Videos vollständig von Anfang bis Ende angeschaut haben. Wenn Sie in den Videos Teile überspringen, lässt sich die Belehrung nicht abschließen.

Die Online-Zahlung funktioniert nicht

Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:

giropay, Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt und PayPal.

Bitte probieren Sie bei Problemen mit einer Zahlungsart eine andere Zahlungsmöglichkeit aus. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Gesundheit
Anette Ziegler
Hygiene und Umwelt
04131 26-1484E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 101
Gesundheit
Angela Mertins-Maack
Verwaltung
04131 26-1471E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 4
Gesundheit
Marion Prehm
Verwaltung
04131 26-1470E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 4

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Hier können Sie die Online-Belehrung starten.
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg.

Zur Durchführung der Online-Belehrung werden Sie aufgefordert sich mit Ihrem BundID Konto anzumelden. Falls Sie noch kein BundID Konto haben, können Sie es mit Ihrer E-Mail Adresse einrichten.
 Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine BundID einrichten können.

Die Online-Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar:

  • Deutsch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Italienisch
  • Englisch

Hinweis: Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen möchten und gleichzeitig einen Termin für die Belehrung vor Ort vereinbart haben, dann sagen Sie den Termin vor Ort bitte unter der oben genannten Telefonnummer ab.

Gebühren:
Nach der Durchführung der Online-Belehrung müssen Sie eine Gebühr von 26,00 Euro online bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über giropay, Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt oder PayPal. Die Bescheinigung finden Sie anschließend im Postfach Ihres Bund-ID-Kontos. Wenn Sie die Belehrung gebührenfrei durchführen, erhalten Sie stattdessen die Bescheinigung per Post.

Folgende Personengruppen sind von der Gebühr befreit:

  • Schülerinnen und Schüler im Praktikum
  • ehrenamtliche Mitarbeitende bei Essensausgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen / Schulen
  • Mitarbeitende der Lüneburger Tafel
  • Mitarbeitende der Kindertafel Lüneburg
  • ehrenamtliche Mitarbeitende im Hospizdienst Lüneburg
  • ehrenamtliche Mitarbeitende im Katastrophenschutz

Falls Sie zur Gruppe der zahlungsbefreiten Personen gehören, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle des Online-Antrages an und laden Sie einen geeigneten Nachweis hoch.

Den erforderlichen Nachweis für Schülerinnen und Schüler im Praktikum finden Sie hier.

Dieser Nachweis muss bei Minderjährigen mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten und dem Schulstempel versehen sein.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Ort

An der Infektionsschutzbelehrung vor Ort kann nur eine bestimmte Anzahl an Personen teilnehmen. Daher müssen sich Interessierte vorab telefonisch unter der Nummer 04131 26-1470 anmelden.

Die Termine sind jeden Donnerstag um 14:00 Uhr. Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt (Am Graalwall 4) im Erdgeschoss in Zimmer 4.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Angebot nur den Einwohnerinnen und Einwohnern von Stadt und Landkreis Lüneburg machen können.

Ein Ausweis (Personalausweis, Reisepass) ist mitzubringen, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro und kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ist die Belehrung bei Vorlage einer Schulbescheinigung - Erklärung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - kostenlos. Die Erklärung finden Sie hier.

Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Vor-Ort-Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Belehrung in verschiedenen Sprachen. Wenn Sie nicht verstehen, was in der Belehrung vermittelt wird, kann nicht bescheinigt werden, dass Sie daran teilgenommen haben.

Zweitschriften

Sollte eine Originalbescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung verloren gegangen sein, stellen wir für Online-Belehrungen, die ab dem 01.05.2024 durchgeführt wurden, keine Zweitschriften der Bescheinigung mehr aus. Sie können stattdessen eine Kopie Ihrer Bescheinigung im Postfach Ihres Bund-ID-Kontos herunterladen. 

Wenn Sie an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt teilgenommen haben oder wenn Sie eine gebührenbefreite Belehrung durchgeführt haben, können Zweitschriften gegen eine Gebühr von 5,- Euro ausgestellt werden. Für den Versand der Zweitschrift fallen zusätzlich Portokosten an.

Hinweis: Die Ausstellung von Zweitschriften der Bescheinigung ist nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Datum der Durchführung der Belehrung nicht mehr möglich.

Die Ansprechpersonen finden Sie oben.