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Scharlach (Streptokokken)

Scharlach ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch toxinbildende Streptokokken der Gruppe A verursacht wird. 

Zu den typischen Symptomen gehören Halsschmerzen, Fieber, ein feinfleckiger, roter Hautausschlag und eine „Himbeerzunge“, die durch rote, erhabene Punkte gekennzeichnet ist. 
Die Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, etwa durch Husten oder Niesen. 

Scharlach kann gut mit Antibiotika behandelt werden, was die Symptome lindert und die Ansteckungsgefahr verringert. Eine Halsentzündung mit Fieber und einem Hautausschlag sollte ärztlich abgeklärt werden.

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Die häufigsten Fragen zu Scharlach

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Scharlach-Erkrankung? 

Zu den häufigsten Symptomen bei Scharlach gehören:

Halsschmerzen / Mandelentzündung

Fieber

Schüttelfrost

Unwohlsein

besonders bei Kindern Bauchbeschwerden und Erbrechen

Typisch ist die Himbeerzunge und Hautausschlag

Wie wird Scharlach übertragen? 

Scharlach wird durch toxinbildende Streptokokken der Gruppe A (Bakterien) verursacht.

Die Streptokokken werden häufig durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen, selten durch kontaminierte Gegenstände und Nahrungsmittel. Enges Zusammenleben (z. B. in Schulen, Kasernen, Heimen) begünstigt in jedem Lebensalter die Ausbreitung des Erregers.

Wie lange ist ein Erkrankter mit Scharlach ansteckend? 

Ein Erkrankter mit Scharlach ist in der Regel ansteckend, solange er Symptome zeigt und bis zu 24 Stunden nach Beginn der Antibiotikabehandlung. Ohne Antibiotika kann die Ansteckungsgefahr etwa zwei bis drei Wochen bestehen bleiben. 
Daher ist es wichtig, dass Betroffene frühzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und die verordnete Antibiotikatherapie konsequent durchführen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Heilung zu unterstützen.

Die Inkubationszeit beträgt 1-3 Tage, selten länger.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Scharlach? 

Um sich selbst und andere vor Scharlach zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig: 

Kontakte einschränken: Bei einer Erkrankung sollten Kontakte zu anderen Personen vermieden werden.

Gute Hygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser für mindestens 20 Sekunden ist entscheidend

Regelmäßiges Durchlüften der Räume

Reinigung und Desinfektion: (Potenziell) kontaminierte Oberflächen und Gegenstände sollten gereinigt und desinfiziert werden.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Eine Wiederzulassung ist 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und Abklingen der Symptome möglich, bei Fortbestehen der Symptome unter Therapie erst nach deren Abklingen.

Ohne antibiotische Therapie besteht bis zu drei Wochen eine Ansteckungsfähigkeit, deshalb ist erst nach Ablauf dieser Zeit eine Wiederzulassung möglich.

Ist eine Erkrankung mit Scharlach meldepflichtig?

Für die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung besteht gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich vom Auftreten einer Scharlach-Erkrankung zu unterrichten und dazu krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.