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Rotavirus

Das Rotavirus ist eine häufige Ursache für Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Es wird per Schmierinfektion verbreitet, hauptsächlich durch den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen oder durch den Verzehr von kontaminierten Nahrungsmitteln oder Wasser. Typische Symptome sind wässriger Durchfall, Erbrechen, Fieber und Bauchschmerzen. Bei der Durchfallerkrankung ist es wichtig viel Flüssigkeit zu sich zu nehmen um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen.

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Die häufigsten Fragen zum Rotavirus

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Rotavirus-Erkrankung? 

Zu den häufigsten Symptomen einer Rotavirus-Infektion gehören:

Durchfall 

Erbrechen

Fieber

Bauchschmerzen

Dehydrierung/Flüssigkeitsverlust: Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann der schwere Durchfall zu Dehydrierung führen, was zu verminderter Urinausscheidung, Trockenheit im Mund, erhöhter Herzfrequenz und allgemeinem Unwohlsein führen kann. Es ist wichtig ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen um der Dehydrierung entgegenzuwirken.

Wie wird das Rotavirus übertragen? 

Direkter Kontakt: Berührung von Oberflächen oder Gegenständen, die mit dem Virus kontaminiert sind, und dann Berührung des Mundes, der Nase oder der Augen ohne vorheriges Händewaschen.

Kontaminierte Nahrungsmittel oder Wasser: Der Verzehr von Nahrungsmitteln oder Getränken, die mit dem Rotavirus kontaminiert sind, kann zu einer Infektion führen.

Wie lange ist ein Erkrankter mit dem Rotavirus ansteckend? 

Während der Krankheit: Die höchste Ansteckungsgefahr besteht während der Zeit, in der eine Person Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen aufweist.

Nach der Genesung: Selbst nachdem die Symptome abgeklungen sind, kann das Norovirus noch einige Tage oder sogar Wochen im Stuhl eines Genesenen vorhanden sein. Dies bedeutet, dass eine Person auch nach der Besserung der Symptome noch ansteckend sein kann.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit dem Rotavirus? 

Um sich selbst und andere vor einer Rotavirus-Infektion zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig:

Impfung: Die Impfung gegen Rotaviren ist ein wichtiger Schutz, insbesondere für Säuglinge.

Gute Hygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser für mindestens 20 Sekunden ist entscheidend, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen oder der Zubereitung von Speisen und nach dem Kontakt mit infizierten Personen oder kontaminierten Oberflächen.

Reinigung und Desinfektion: Kontaminierte Oberflächen sollten gereinigt und desinfiziert werden. Besonders in Gemeinschaftsbereichen sollten häufig berührte Oberflächen, wie Türklinken, Armaturen, Tische und Arbeitsflächen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Nicht alle Desinfektionsmittel sind Rotavirus-geeignet, es sollte ein geeignetes Desinfektionsmittel verwendet werden. Es empfiehlt sich Handtücher regelmäßig zu wechseln oder Einmalpapierhandtücher zu verwenden um das Übertragungsrisiko zu reduzieren.

Richtige Lebensmittelhygiene: Lebensmittel sollten gründlich gewaschen, gekocht oder erhitzt werden, um das Risiko einer Infektion zu verringern.

Vermeidung enger Kontakte: Versuchen Sie, enge Kontakte mit Personen zu vermeiden, die Norovirus-Symptome zeigen, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Personen mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen sollten bis mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause bleiben, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die Einrichtung nicht besuchen, wenn sie an einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung leiden. Die Einrichtung darf wieder besucht werden, frühestens 48 Stunden nach Ende der Symptome.

Ist eine Erkrankung mit dem Rotavirus meldepflichtig?

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 40 IfSG ist der Nachweis des Rotavirus meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.