Norovirus
Das Norovirus ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen verursacht. Es verbreitet sich durch den Kontakt mit infizierten Personen, kontaminierten Lebensmitteln, Wasser oder Oberflächen. Die Infektion kann schnell auftreten und breitet sich oft in Umgebungen wie Schulen, Kreuzfahrtschiffen oder Pflegeheimen aus. Gute Hygiene wie regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion von Oberflächen und Isolierung infizierter Personen helfen, die Ausbreitung zu verhindern. Es gibt keine spezifische Behandlung, aber es ist wichtig, genug Flüssigkeit zu sich zu nehmen und sich auszuruhen, um die Symptome zu lindern.
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Die häufigsten Fragen zum Norovirus
Was sind die häufigsten Symptome bei einer Norovirus-Erkrankung?
Zu den häufigsten Symptomen einer Norovirus-Infektion gehören:
Übelkeit
Erbrechen
Durchfall
Bauchschmerzen und Krämpfe
Wie werden Noroviren übertragen?
Lebensmittel und Wasser: Wenn Lebensmittel oder Wasser mit dem Norovirus kontaminiert sind und verzehrt bzw. konsumiert werden, kann dies zu einer Infektion führen.
Direkter Kontakt: Der direkte Kontakt mit einer infizierten Person kann zur Übertragung des Virus führen. Eine Übertragung über das Einatmen von Virushaltigen Tröpfchen ist neben der Schmierinfektion ebenfalls möglich.
Kontaminierte Oberflächen: Das Norovirus kann eine gewisse Zeit auf Oberflächen wie Türklinken, Toiletten, Arbeitsflächen usw. ansteckungsfähig bleiben. Berührt eine Person eine kontaminierte Oberfläche und berührt danach Mund, Nase oder Augen, kann es zur Infektion kommen.
Wie lange ist ein Erkrankter mit Norovirus ansteckend?
Während der Krankheit: Die höchste Ansteckungsgefahr besteht während der Zeit, in der eine Person Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen aufweist.
Nach der Genesung: Selbst nachdem die Symptome abgeklungen sind, kann das Norovirus noch einige Tage oder sogar Wochen im Stuhl eines Genesenen vorhanden sein. Dies bedeutet, dass eine Person auch nach der Besserung der Symptome noch ansteckend sein kann.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit dem Norovirus?
Um sich selbst und andere vor einer Norovirus-Infektion zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig:
Gute Hygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser für mindestens 20 Sekunden ist entscheidend, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen oder der Zubereitung von Speisen und nach dem Kontakt mit infizierten Personen oder kontaminierten Oberflächen.
Reinigung und Desinfektion: Kontaminierte Oberflächen sollten gereinigt und desinfiziert werden. Besonders in Gemeinschaftsbereichen sollten häufig berührte Oberflächen, wie Türklinken, Armaturen, Tische und Arbeitsflächen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Nicht alle Desinfektionsmittel sind Norovirus-geeignet, es sollte ein geeignetes Desinfektionsmittel verwendet werden. Es empfiehlt sich Handtücher regelmäßig zu wechseln oder Einmalpapierhandtücher zu verwenden um das Übertragungsrisiko zu reduzieren.
Richtige Lebensmittelhygiene: Lebensmittel sollten gründlich gewaschen, gekocht oder erhitzt werden, um das Risiko einer Infektion zu verringern.
Vermeidung enger Kontakte: Versuchen Sie, enge Kontakte mit Personen zu vermeiden, die Norovirus-Symptome zeigen, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Personen mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen sollten bis mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause bleiben, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)?
Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die Einrichtung nicht besuchen, wenn sie an einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung leiden. Die Einrichtung darf wieder besucht werden, frühestens 48 Stunden nach Ende der Symptome.
Ist eine Erkrankung mit dem Norovirus meldepflichtig?
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 36 IfSG ist der Nachweis von Norovirus meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).
Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.
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