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Mumps

Mumps ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die typischerweise durch Schwellungen der Ohrspeicheldrüsen gekennzeichnet ist. Es wird durch Tröpfchen verbreitet und kann zu Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit und in einigen Fällen zu schwerwiegenderen Komplikationen wie Hodenentzündung, Gehirnentzündung oder Hörverlust führen. Die Impfung ist der beste Schutz gegen Mumps.

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Die häufigsten Fragen zu Mumps

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Mumps-Erkrankung? 

Zu den häufigsten Symptomen einer Mumps-Infektion gehören:

Schwellung der Ohrspeicheldrüsen: Dies ist das charakteristischste Symptom von Mumps. Die Drüsen unter den Ohren oder am Kiefer können anschwellen und schmerzhaft sein.

Fieber

Kopfschmerzen

Wie wird Mumps übertragen? 

Mumps wird in der Regel durch Tröpfchen übertragen. Das bedeutet, dass das Virus in winzigen Tröpfchen von Speichel, Nasensekret oder durch Husten oder Niesen einer infizierten Person verbreitet wird.

Typischerweise verbreitet sich das Virus leicht in Umgebungen mit vielen Menschen, wie beispielsweise in Schulen, Wohnheimen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, wo engere Kontakte stattfinden.

Wie lange ist ein Erkrankter mit Mumps ansteckend? 

Eine an Mumps erkrankte Person kann andere in der Regel etwa 1-2 Tage vor dem Beginn der Symptome bis etwa 5 Tage nachdem die Ohrspeicheldrüsen anschwellen, anstecken. Während dieser Zeit ist die Ansteckungsfähigkeit am höchsten.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Mumps? 

Um sich selbst und andere vor einer Mumps-Infektion zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig:

Impfung: Die Impfung gegen Mumps erfolgt zurzeit mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMR-V). Die Impfung soll in der Regel im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-Impfung erfolgt sein, um einen frühen Schutz vor der Erkrankung zu erreichen.

Gute Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife und Wasser kann helfen, die Ausbreitung von Viren zu reduzieren, insbesondere nach dem Kontakt mit Personen, Oberflächen oder Gegenständen in öffentlichen Bereichen.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Eine Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung kann nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 5 Tage nach Ausbruch der Erkrankung erfolgen.

Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen, die an Mumps erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Personen, die in der Wohngemeinschaft oder im gemeinsamen Haushalt Kontakt zu einem Mumpserkrankten oder einem Verdachtsfall hatten, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für 18 Tage nicht besuchen. Dies entfällt, wenn sie nachweislich früher bereits an Mumps erkrankt waren, geimpft sind oder die Impfung bis spätestens zum 5. Tag nach Kontakt zum Erkrankten nachgeholt haben.

Ist eine Erkrankung mit Mumps meldepflichtig?

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1l Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 32 IfSG ist der Nachweis des Mumpsvirus meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.