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Kopfläuse

Läuse sind winzige, parasitäre Insekten, die sich auf der Kopfhaut und im Körperhaar ansiedeln können. Kopfläuse ernähren sich von Blut und verursachen starken Juckreiz. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit befallenen Personen. Die Behandlung erfolgt mit speziellen Läusemitteln und es empfiehlt sich Kleidung und Bettwäsche zu reinigen, um einen erneuten Befall zu vermeiden.

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Die häufigsten Fragen zu Kopfläusen

Was sind die häufigsten Symptome bei einem Kopfläuse-Befall? 

Die Symptome bei einem Kopflausbefall umfassen starken Juckreiz auf der Kopfhaut, insbesondere hinter den Ohren oder am Nacken. Manchmal können kleine, rote Flecken oder Krusten auftreten, wo die Läuse gebissen haben.

Wie werden Kopfläuse übertragen? 

Kopflausbefall hat absolut nichts mit fehlender Hygiene zu tun. Kopfläuse werden durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt von einer Person zur anderen übertragen. Kopfläuse können nicht fliegen, springen oder durch die Luft übertragen werden. Sie bewegen sich stattdessen durch direkten Kontakt, indem sie von einem Kopf zum anderen kriechen. Gegenstände wie Hüte, Haarbürsten oder Bettwäsche können auch indirekt zur Übertragung beitragen.

Wie lange ist ein Betroffener mit Kopfläusen ansteckend? 

Ein Mensch, der Läuse hat, ist so lange ansteckend, bis die Läuse und ihre Nissen (Eier) effektiv abgetötet und der Befall behandelt wurde. Solange Läuse auf dem Kopf oder im Haar einer Person vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, dass sie auf andere Personen übergehen, insbesondere durch direkten Kontakt.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Da Larven und Läuse bei korrekter Behandlung abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach einer sachgerechten und wirksamen Behandlung nicht mehr zu befürchten. Deshalb können Kinder die Gemeinschaftseinrichtung am Tag nach der Behandlung wieder besuchen.

Ein schriftliches Attest kann gefordert werden, wenn es sich um einen wiederholten Kopflausbefall binnen vier Wochen handelt. Dies erfolgt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.

Allerdings können Läuseeier auch eine korrekte Behandlung überleben. Deshalb ist immer eine zweite Behandlung nach 8–10 Tagen erforderlich.

Ist ein Befall mit Kopfläusen meldepflichtig?

Werden bei einem Kind, das eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, Kopfläuse entdeckt, so müssen die Eltern gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Gemeinschaftseinrichtung den Kopflausbefall benachrichtigen.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist nach § 34 Abs. 6 IfSG verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über einen festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen.