Danach suchen andere
Eine Person wäscht sich mit Seife die Hände
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

 ‎
Keuchhusten

Keuchhusten, auch Pertussis genannt, ist eine hochansteckende Atemwegserkrankung, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Es beginnt oft mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber, gefolgt von schweren, anhaltenden Hustenanfällen. Eine Impfung ist der beste Schutz.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Gesundheit
Volker Meyer
Hygiene und Umwelt
04131 26-1705E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 115
Gesundheit
Sabine Meyer-Olbersleben
Hygiene und Umwelt
04131 26-1474E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 113
Gesundheit
Johnny Braun
Hygiene und Umwelt
04131 26-1830E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 115

Die häufigsten Fragen zu Keuchhusten

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Keuchhusten-Erkrankung? 

Keuchhusten verläuft in drei Stufen, die mit unterschiedlichen Symptomen einhergehen.

Stadium catarrhale: Etwa 5-14 Tage nach der Infektion beginnt Keuchhusten mit unspezifischen grippeähnlichen Symptomen. Dieses Stadium dauert ein bis zwei Wochen.

Stadium convulsivum: Etwa zwei Wochen nach der Infektion Beginn von starken, zum Teil krampfartigen Hustenanfällen, die von einem plötzlichen Einatmen begleitet werden – dem charakteristischen Keuchen. Die schweren Keuchhustenanfälle können vier bis sechs Wochen andauern.

Stadium decrementi: Im letzten Stadium der Pertussis-Erkrankung lassen die Hustenanfälle langsam nach. Unbehandelt dauert diese Phase sechs bis zehn Wochen.

Wie wird Keuchhusten übertragen? 

Die Übertragung der Erkrankung erfolgt ausschließlich von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Küssen oder Sprechen).

Wie lange ist ein Erkrankter mit Keuchhusten ansteckend? 

Ein an Keuchhusten erkrankter Mensch ist in der Regel etwa bis zu drei Wochen nach Beginn der Hustenanfälle ansteckend. In den frühen Stadien der Krankheit, wenn die Symptome denen einer Erkältung ähneln, ist die Ansteckungsgefahr am höchsten. Nach Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 3-7 Tage.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Keuchhusten? 

Um sich und andere vor Keuchhusten zu schützen, gibt es einige wichtige Maßnahmen:

Impfung: Die STIKO (ständige Impfkommission) empfiehlt die Impfung für Personen im häuslichen Umfeld von Säuglingen, die über keinen Immunschutz gegen Keuchhusten verfügen.

Hygienemaßnahmen: Häufiges Händewaschen mit Seife und Wasser kann helfen, die Verbreitung von Keuchhusten zu reduzieren. Abdecken von Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch oder in die Armbeuge kann verhindern, dass Tröpfchen in die Luft gelangen und andere infizieren.

Vermeidung von engem Kontakt: Wenn Sie wissen, dass Sie an Keuchhusten erkrankt sind oder in Kontakt mit jemandem waren, der an Keuchhusten leidet, vermeiden Sie den engen Kontakt mit Säuglingen, Kleinkindern und anderen Personen, insbesondere älteren Menschen oder Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Frühe Diagnose und Behandlung: Wenn Sie Symptome von Keuchhusten entwickeln, suchen Sie frühzeitig ärztliche Hilfe auf. Antibiotika können in den frühen Stadien der Krankheit die Ansteckungsgefahr verringern und die Schwere der Erkrankung reduzieren.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen.

Ohne Antibiotikatherapie ist eine Wiederzulassung frühestens 21 Tage nach Auftreten der ersten Symptome möglich.

Ist eine Erkrankung mit Keuchhusten meldepflichtig?

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1h Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ist der Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.

Chatbot "Nova" des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts (NLGA)

Klicken Sie den Button oder hier, um mit Nova zu chatten, dem KI-gestützten Chatbot des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts! Nova bietet Ihnen Zugang zu wichtigen Informationen rund um das Thema Gesundheit. Sie möchten sich zu einem bestimmten Gesundheitsrisiko erkundigen? Sie sind sich unsicher, ob es eine Impfung gegen eine bestimmte Erkrankung gibt? Nova weiß Bescheid, rund um die Uhr!

Der Chatbot antwortet auch in leichter Sprache ("Bitte antworte in leichter Sprache") und vielen weiteren Sprachen (Frage in entsprechender Sprache stellen).

Hier finden Sie die zugehörige Datenschutzerklärung des NLGA.