Giardiasis (Lambliasis)
Giardiasis ist eine Infektion des Verdauungstrakts, verursacht durch den Parasiten Giardia lamblia. Die Symptome umfassen Durchfall, Bauchkrämpfe, Blähungen, Übelkeit und Gewichtsverlust. Die Infektion erfolgt oft durch den Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder Lebensmitteln. Eine gute Hygiene, insbesondere beim Umgang mit Wasser in unsicheren Regionen und bei Reisen, sowie sicheres Trinkwasser und ordnungsgemäß zubereitete Lebensmittel sind entscheidend, um Giardiasis zu vermeiden.
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Die häufigsten Fragen zu Giardiasis
Was sind die häufigsten Symptome bei einer Giardiasis-Erkrankung?
Zu den häufigsten Symptomen einer Giardiasis-Erkrankung gehören:
Durchfall: Oft wässrig und kann langanhaltend sein.
Bauchschmerzen und Krämpfe: Besonders im Bereich des Magens.
Übelkeit und Erbrechen: Nicht bei allen, aber einige Betroffene können diese Symptome erleben.
Wie wird Giardiasis übertragen?
Giardiasis wird durch den Parasiten Giardia lamblia verursacht und kann auf verschiedene Weisen übertragen werden:
Kontaminiertes Wasser: Der Verzehr von kontaminiertem Wasser aus Seen, Flüssen oder anderen unsauberen Quellen ist eine häufige Übertragungsquelle. Auch durch das Baden in kontaminierten Gewässern, kann es zu einer Infektion kommen.
Kontaminierte Lebensmittel: Der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Giardia lamblia kontaminiert sind, kann eine Infektion verursachen. Dies kann durch unsachgemäße Lebensmittelhygiene oder den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen geschehen.
Direkter Kontakt: Giardiasis kann auch von Mensch zu Mensch und Tier zu Mensch per Schmierinfektion übertragen werden.
Wie lange ist ein Erkrankter mit Giardiasis ansteckend?
Die Ansteckungsfähigkeit einer Person mit Giardiasis kann fortbestehen, solange Zysten des Parasiten im Stuhl vorhanden sind. In der Regel können diese Zysten für Wochen bis hin zu Monaten nach Beginn der Symptome im Stuhl nachgewiesen werden.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Giardiasis?
Um sich und andere vor einer Ansteckung mit Giardiasis zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:
Wasser: Trinken Sie sauberes und sicheres Wasser. Wenn Sie in Regionen mit fragwürdiger Wasserqualität sind, verwenden Sie gefiltertes oder abgekochtes Wasser zum Trinken und Zähneputzen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit kontaminiertem Wasser, sei es beim Schwimmen in unsauberen Gewässern oder bei Aktivitäten, die zu Kontakt mit kontaminiertem Wasser führen könnten. Im Falle einer durchgemachten Giardiasis, sollte für mindestens 14 Tage nach Abklingen der Durchfallsymptome auf das Schwimmen in Gewässern und Schwimmbädern verzichtet werden.
Lebensmittelhygiene: Achten Sie auf eine saubere und hygienische Zubereitung von Lebensmitteln. Waschen Sie Gemüse und Obst gründlich und vermeiden Sie den Verzehr von ungewaschenen Lebensmitteln.
Gute Hygiene: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen und nach dem Umgang mit Tieren.
Umgang mit Haustieren: Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Tierkot und waschen Sie sich nach dem Kontakt mit Tieren die Hände.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)?
Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die Einrichtung nicht besuchen, wenn sie an einer ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung leiden. Die Einrichtung darf wieder besucht werden, frühestens 48 Stunden nach Ende der Symptome.
Ist eine Erkrankung mit Giardiasis meldepflichtig?
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 17 IfSG ist der Nachweis von Giardia lamblia meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).
Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.