Escherichia coli (EHEC und sonstige E-coli)
Escherichia coli, oft als E. coli abgekürzt, ist eine Bakterienart, die im Darm von Menschen und Tieren vorkommt. Während die meisten Stämme harmlos sind, können einige Stämme Krankheiten verursachen, insbesondere Magen-Darm-Infektionen mit Symptomen wie Durchfall, Bauchschmerzen und Fieber. Die Übertragung erfolgt häufig durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser, weshalb hygienische Verhaltensweisen beim Kochen, Händewaschen und Umgang mit Lebensmitteln entscheidend sind, um Infektionen zu vermeiden.
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Die häufigsten Fragen zu Escherichia coli
Was sind die häufigsten Symptome bei einer Escherichia coli-Erkrankung?
Zu den häufigsten Symptomen einer Escherichia coli (E. coli) Infektion gehören:
Allgemeines Unwohlsein: Müdigkeit, Schwächegefühl und ein allgemeines Krankheitsgefühl können auftreten.
Bauchschmerzen und Krämpfe
Durchfall: Dieser kann auch blutig sein.
Fieber
Übelkeit und Erbrechen
Als Komplikation kann vor allem bei Kindern ein Hämolytisch Urämisches Syndrom (HUS) auftreten.
Wenn Komplikationen auftreten, begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
Wie werden Escherichia coli übertragen?
Escherichia coli (E. coli) kann auf verschiedene Arten übertragen werden:
Kontaminierte Lebensmittel: Der Verzehr von Lebensmitteln, die mit E. coli-Bakterien kontaminiert sind, insbesondere rohes oder unzureichend gegartes Fleisch, rohes Gemüse bzw. Salat, nicht pasteurisierte Milchprodukte oder kontaminiertes Wasser kann zu einer Infektion führen.
Fäkal-oraler Übertragungsweg (Schmierinfektion): E. coli kann durch den direkten Kontakt mit Fäkalien übertragen werden. Auch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist per Schmierinfektion möglich.
Kontakt mit Tieren: Der Kontakt mit Tieren, insbesondere Wiederkäuern wie Rindern, Schafen oder Ziegen, die E. coli-Bakterien tragen können, kann ebenfalls zur Übertragung führen.
Wie lange ist ein Erkrankter mit Escherichia coli ansteckend?
Ansteckungsfähigkeit ist solange gegeben wie die E.Coli-Bakterien über den Stuhl ausgeschieden werden.
Die Bakterien können auch nach Ende der Krankheitssymptome weiter mit dem Stuhl ausgeschieden werden.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Escherichia coli?
Um sich und andere vor einer Ansteckung mit Escherichia coli zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:
Hygienische Verhaltensweisen: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände, insbesondere nach dem Toilettengang, dem Kontakt mit Tieren und vor dem Essen oder der Zubereitung von Mahlzeiten.
Lebensmittelhygiene: Garen Sie Fleisch, insbesondere Rindfleisch, gründlich durch, um E. coli-Bakterien abzutöten. Vermeiden Sie den Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch und achten Sie darauf, Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen. Trinken Sie nur Wasser aus sicheren Quellen.
Trennung von Lebensmitteln: Trennen Sie beim Kochen und bei der Zubereitung von Lebensmitteln rohes Fleisch von anderen Lebensmitteln und verwenden Sie unterschiedliche Schneidebretter und Utensilien, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
Vermeidung von nicht pasteurisierten Produkten: Es ist empfehlenswert keine nicht pasteurisierten Milchprodukte zu konsumieren, da diese Bakterien enthalten könnten.
Richtiger Umgang mit Haustieren: Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Tierkot und waschen Sie sich nach dem Kontakt mit Tieren die Hände.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)?
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen am EHEC-Bakterium erkrankte Personen und Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Dies gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung betreuten Personen.
Wiederzulassung nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 2 aufeinanderfolgenden Stuhlproben (im Abstand von mindestens 24 Stunden und frühestens 48 Stunden nach ggf. erfolgter Antibiotikabehandlung) mit negativem Befund möglich, die Wiederzulassung erfolgt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
Ist eine Erkrankung mit Escherichia coli meldepflichtig?
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Infenktionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 13 IfSG ist der Nachweis von E. Coli meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).
Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an EHEC bzw. an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.
Ausscheider von EHEC dürfen gemäß § 34 Abs. 2 IfSG nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
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