Krätze (Skabies)
Krätze, auch Skabies genannt, ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch die winzige Milbe verursacht wird. Die Milben graben sich in die Haut ein, wo sie Eier legen und Tunnel hinterlassen, die zu starkem Juckreiz führen. Symptome umfassen Hautausschlag, kleine Bläschen und Krusten, vor allem an Handgelenken, zwischen Fingern, Ellbogen, Gesäß und Genitalien. Die Übertragung erfolgt durch direkten Hautkontakt mit einer infizierten Person. Die Behandlung beinhaltet die Anwendung von medizinischen Cremes oder Lotionen bzw. Tabletten, um die Milben abzutöten, sowie die Reinigung von Kleidung und Bettwäsche. Eine gründliche Hygiene und die Vermeidung von Hautkontakt mit Infizierten sind entscheidend, um die Ausbreitung von Krätze zu stoppen.
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Die häufigsten Fragen zu Krätze
Was sind die häufigsten Symptome bei einer Krätze-Erkrankung?
Zu den häufigsten Symptomen einer Krätze-Erkrankung gehören:
Intensiver Juckreiz: Der Juckreiz ist oft intensiv und wird normalerweise nachts verstärkt. Er tritt aufgrund einer allergischen Reaktion des Körpers auf den Speichel der Milben auf.
Hautausschlag: Dieser kann variieren und erscheint typischerweise als kleine, gerötete Erhebungen oder Pusteln. Die Ausschläge können sich auf verschiedenen Körperteilen entwickeln, darunter Handgelenke, Fingerzwischenräume, Ellbogen, Achselhöhlen, Gesäß, Genitalien und Füße.
Krätze-Gänge: Die Milben graben sich in die Haut ein, um Tunnel zu bilden, in denen sie leben, sich vermehren und ihre Eier legen. Diese Gänge können als feine, dünne Linien oder Wölbungen auf der Haut sichtbar sein.
Hautverdickung und Krustenbildung: In fortgeschrittenen Fällen kann es zu Hautverdickung, Schuppenbildung und Krustenbildung kommen, die aufgrund von Kratzen und Reizung entstehen.
Wie wird Krätze übertragen?
Krätze, wird durch engen Hautkontakt mit einer infizierten Person übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch längeren Hautkontakt.
Wie lange ist ein Erkrankter mit Krätze ansteckend?
Ein Mensch, der an Krätze erkrankt ist, kann andere anstecken, solange die Milben auf seiner Haut aktiv sind und unbehandelt bleiben. In der Regel bleibt eine Person ansteckend, bis die Milben und ihre Eier abgetötet werden.
Nach Beginn der Behandlung mit Medikamenten, die gegen die Milben wirksam sind, werden die Milben normalerweise innerhalb von 24 Stunden abgetötet.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Krätze?
Um sich selbst und andere vor einer Krätze-Infektion zu schützen, sind folgende Maßnahmen wichtig:
Vermeidung von engem Hautkontakt: Versuchen Sie, engen Hautkontakt mit Personen zu vermeiden, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie an Krätze erkrankt sind.
Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife und Wasser kann dazu beitragen die Übertragung von Krätze zu reduzieren.
Sauberkeit: Reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche und persönliche Gegenstände regelmäßig, insbesondere, wenn Sie in engem Kontakt mit einer infizierten Person waren. Waschen Sie diese Gegenstände bei hohen Temperaturen, um mögliche Milben oder Eier abzutöten. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist für die Bekämpfung der Krätzmilben unwirksam.
Nutzung von Textilien: Vermeiden Sie das Teilen von Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern mit einer Befallenen Person.
Behandlung der Kontakte: Personen, die in engem Kontakt mit einer infizierten Person stehen, sollten ebenfalls behandelt werden, auch wenn sie keine Symptome zeigen, um die Übertragung zu reduzieren.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)?
Eine Wiederzulassung ist möglich direkt nach abgeschlossener Behandlung mit topischem Antiskabiosum (Behandlung mit wirksamer Creme) bzw. 24 Stunden nach Einnahme von Ivermectin möglich (dies gilt nicht für Patienten mit Scabies crustosa).
Ist eine Erkrankung mit Krätze meldepflichtig?
Gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an einer Skabies (Krätze) erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat.
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