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Prostituiertenschutz

Allgemeine Informationen

Für Personen, die der Prostitution (sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt) nachgehen, besteht eine Anmeldepflicht beim Ordnungsamt. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
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Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1

Die häufigsten Fragen zu diesem Bereich

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt für das Gebiet des Landkreis Lüneburg beim Ordnungsamt. Ihre Ansprechpersonen finden Sie weiter oben auf der Seite. Entscheidend ist nicht der eigene Wohnsitz, sondern wo die Tätigkeit hauptsächlich (bzw. erstmalig) ausgeübt werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto) benötigt, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz, sowie eine Meldeadresse oder Zustellanschrift.

EU-Angehörige genießen Freizügigkeit, andere ausländische Staatsangehörige benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mit dem Vermerk über die Berechtigung, eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen.

Nachweis der gesundheitlichen Beratung: Termine macht Frau Hardt, Tel. +49 4131/ 26 1591

Gebühr: 15,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldebescheinigung gilt für Personen

  • ab 21 Jahren für zwei Jahre, die Gesundheitsberatung muss nach 12 Monaten wiederholt werden.
  • unter 21 Jahren für ein Jahr, die Gesundheitsberatung muss nach 6 Monaten wiederholt werden.

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